Ein Löschfahrzeug der Feuerwehr mit dem Schriftzug „Fahrschule“. Im Landkreis Landsberg wird dieses Bild nun öfter auf den Straßen zu sehen sein. Erstmals haben 22 Brandschützer im Landkreis den sogenannten Feuerwehrführerschein gemacht, der vergangenes Jahr durch ein neues Gesetz ermöglicht wurde. Hintergrund ist, dass bei Hilfsorganisationen wie Feuerwehr, Rettungsdienst und Technischem Hilfswerk immer weniger Fahrer mit entsprechender Fahrerlaubnis für die immer schwerer werdenden Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Mit dem neuen Führerschein dürfen ehrenamtliche Helfer, die nur einen Autoführerschein haben, künftig Einsatzfahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 7,5 Tonnen steuern.
Führerschein ist nicht gleich Führerschein. Wer vor 1999 seine Fahrerlaubnis für Autos (Klasse 3) gemacht hat, darf aktuell Fahrzeuge mit bis zu 7,5 Tonnen Gewicht steuern. Wer danach den EU-Führerschein (Klasse B) erworben hat, darf nur noch bei Fahrzeugen mit maximal 3,5 Tonnen Gewicht hinters Lenkrad. Problem aus Sicht von Feuerwehr und Rettungsdienst: Jüngere Maschinisten und Fahrer benötigen im Gegensatz zu älteren einen Lkw-Führerschein, um das gleiche Einsatzfahrzeug lenken zu dürfen. Mehr zum Thema lesen Sie in der Printausgabe des LT.