Fünf Jahre hat es gedauert, bis das Landratsamt den Antrag der Gemeinde Schondorf auf Abriss der denkmalgeschützten ehemaligen Güterhalle am Schondorfer Bahnhof jetzt verbeschieden hat. Das Ergebnis: Die dafür erforderliche denkmalschutzrechtliche Erlaubnis wird nicht erteilt. Damit dürfte auch das Ergebnis des Bürgerentscheids vor zwei Jahren Makulatur sein: Eine knappe Mehrheit der Schondorfer (769:712 Stimmen) hatte sich am 25. Mai 2014 dafür ausgesprochen, das seit Langem ungenutzte Gebäude zu beseitigen. Dem steht aber nun der abschlägige Bescheid des Landratsamts entgegen.
In einer Pressemitteilung informierte das Landratsamt jetzt über den Vorgang: Begründet wird die Ablehnung des Schondorfer Antrags damit, „dass der Güterschuppen ein geschichtlich und künstlerisch wichtiges Denkmal darstellt und sich vor allem die ursprüngliche Absicht der Gemeinde, die Bahnhofstraße (Busspur, Parkplätze, Aufstellfläche für wartende Schüler) zu überplanen, mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit nachweislich zu verbessern, aufgrund der fehlenden Planungshoheit der Gemeinde für das Bahngrundstück nicht verwirklichen ließ“.
„Ich bin froh, dass der Bescheid da ist“, erklärte Bürgermeister Alexander Herrmann nach der Mitteilung aus dem Landratsamt, „jetzt hat der Gemeinderat Klarheit.“ Das Gremium beschäftigte sich bereits am Mittwochabend mit der Angelegenheit, als es um die Frage ging, ob der Bebauungsplan Ortsmitte ein weiteres Mal geändert werden soll. Den Anstoß für den Tagesordnungspunkt habe ein Antrag der CSU-Fraktion gegeben, die gefordert habe, das Votum des Bürgerentscheids nunmehr aufzugreifen. Im Hinblick auf die CSU-Initiative habe er nun auch im Landratsamt auch darauf gedrängt, den bereits im August 2011 gestellten Antrag der Gemeinde zu verbescheiden, sagte der Bürgermeister.
Jetzt, so Hermann weiter, habe man eine Diskussionsgrundlage. Und der Bürgermeister verweist auch darauf, schon früher dargelegt zu haben, dass ein Abbruch des Gebäudes nicht so einfach per Bürgerentscheid durchsetzbar sein werde. So hatte der damals frisch ins Amt gekommene Rathauschef den Bürgerentscheid lediglich so kommentiert, „dass wir durch das Bürgervotum den Auftrag haben, den Denkmalschutz vorbehaltlich einer Planung, die eine signifikante Verbesserung der Verkehrssituation bringt, um einen Abbruch zu ersuchen“. Die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Frage sei jedenfalls „ungeschickt“ gestellt gewesen, sagte der Bürgermeister jetzt: „Das hat suggeriert, dass die Bürger das Recht haben, zu entscheiden, ob der Güterschuppen abgerissen wird.“ Wie es nun mit dem Schuppen weitergehen soll, ließ Herrmann offen. Künftige Nutzungen müssten zunächst auch mit der Denkmalbehörde ausgelotet werden.
Um die Halle tobte ein jahrelanger Streit
Um die Güterhalle hatte in Schondorf ein jahrelanger, teilweise hart geführter Kampf getobt. Der frühere Bürgermeister Peter Wittmaack und die Gemeinderatsmehrheit wollten das Gebäude abbrechen – trotz des Denkmalschutzes. Entsprechend zurückhaltend reagierte das Landratsamt auf die Schondorfer Wünsche. Allenfalls, wenn die Gemeinde nachweise, dass sich durch den Abbruch des Gebäudes und dem Bau einer separaten Busspur die Verkehrssituation wesentlich verbessere, wurde der Gemeinde 2013 ein Abbruch zumindest in Aussicht gestellt. Im November 2014 erlitt die zu diesem Zwecke vorgelegte Busspur-Planung dann aber einen K. o.-Schlag: Es kam heraus, dass die dafür benötigte Fläche gar nicht in der Planungshoheit der Gemeinde liegt, sondern als Bahnanlagen gewidmet ist. Die Straßenplanung, die den Nachweis erbringen sollte, die Verkehrssicherheit wesentlich zu verbessern, war damit obsolet. Diese Tatsache war neben dem Denkmalcharakter des Güterschuppens nun der zweite Grund für das Landratsamt, das Schondorfer Abriss-Begehren zurückzuweisen.