So ist’s richtig: Ergänzend zur früheren Überschrift unseres Artikels vom 24.04.2025 „Bei Volksfest: 13-Jährige wird sexuell
missbraucht“ möchten wir klarstellen, dass hier lediglich der Verdacht besteht, dass ein sexueller Missbrauch vorliegt. Nachdem es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, gilt hier auch die Unschuldsvermutung.
Aufgrund eines Anrufs bei der Augsburger Allgemeinen wurde ein Sexualdelikt jetzt öffentlich. Der Anrufer meldete, dass eine 13-Jährige auf der Landsberger Wiesn vergewaltigt worden sei. Zu der Tat sei es demnach am 4. April gekommen. Ein Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord bestätigte auf Anfrage den Vorfall. Es sei auf dem Volksfest zu einem Sexualdelikt gekommen. Die 13-Jährige war mit dem 15-jährigen mutmaßlichen Täter auf dem Volksfest und man geht auch von einer Vorbeziehung aus. Die sexuellen Handlungen seien dann gegen den Willen der 13-Jährigen passiert. Warum der Fall nicht gemeldet wurde? „Aus ermittlungstaktischen Gründen und zum Opferschutz“, sagt der Sprecher der Polizei. Die Beteiligten seien beide minderjährig und es habe keinen Grund gegeben, an die Öffentlichkeit zu gehen, da keine Fluchtgefahr bestand. (AZ)
Blaulichtreport
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