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Die Polizei Landsberg erklärt was an Halloween erlaubt ist und was eine Straftat darstellt

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Die Polizei Landsberg informiert: Was zu Halloween erlaubt ist

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    Gruselige Verkleidung und Dekoration, wie 2024 im Moritz, gehören zu Halloween einfach dazu.
    Gruselige Verkleidung und Dekoration, wie 2024 im Moritz, gehören zu Halloween einfach dazu. Foto: Christian Rudnik (Archiv)

    Kleine Kinder, die bis in die Nacht allein auf den Straßen unterwegs sind, das sieht man fast nur an Halloween. Gleiches gilt für in Klopapier eingewickelte Häuser – oder in Extremfällen: Wände, an denen Eier oder anderes klebriges Zeug haftet. „Süßes, sonst gibt’s Saures“, ist der traditionelle Spruch, der für manch einen vieles zu rechtfertigen scheint. Am Gruseltag drücken viele ein Auge zu und lassen durchgehen, was sonst für Aufregung sorgen würde. Aber was ist rechtlich erlaubt?

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