Steil geht es vom Leitenberg in Finning hinunter ins Windachtal. Um das Gefälle von acht Metern auf einer Länge von 27 Metern sicher überwinden zu können, ist dort eine Treppe vorhanden. In diesem steilen Gelände soll ein Doppelhaus errichtet werden. Das Vorhaben sorgt seit Monaten für Protest in der Nachbarschaft. Gemeinde und Landratsamt haben jedoch ihr Einvernehmen beziehungsweise einen Bauvorbescheid erteilt. Nunmehr liegt auch ein konkreter Bauantrag vor.
Dieser hat jetzt ebenfalls die Zustimmung des Gemeinderats gefunden. Allerdings wird das Landratsamt gebeten, die Höhe des geplanten Gebäudes zu überprüfen, das das nördliche Haus in der Nachbarschaft um 1,30 Meter (bezogen auf die Meereshöhe) überragt. Bemerkenswert ist, dass der zu bebauende Hang im Außenbereich liegt. Außenbereichsflächen dürfen eigentlich nur dann bebaut werden, wenn eine Privilegierung besteht (etwa für Vorhaben der Land- und Forstwirtschaft) oder keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden, wie das Baugesetzbuch grundsätzlich regelt. Eine solche Beeinträchtigung sieht das Landratsamt jedoch nicht gegeben.
Welche Argumente die Nachbarn gegen die Hangbebauung am Leitenberg anführen
Wohl aber die beiden Nachbarn, wie sie bereits im September in einem dreiseitigen Schreiben an den Gemeinderat darlegten. Sie befürchten unter anderem, dass durch die Bebauung die Benutzung der Treppe eingeschränkt wird. Weil Gemeinde und Bauwerber vorhaben, die Treppe zu verkürzen, um eine bessere Zufahrtssituation zu dem Grundstück zu schaffen, müsste die Tritthöhe von 12 bis 14 auf 16 Zentimeter erhöht und der Auftritt von derzeit 40 bis 85 auf 28 Zentimeter verkürzt werden, merken die Nachbarn an. Im Winter werde es im Falle von Aufschüttungen auf dem Baugrundstück zudem schwerer, den Schnee auf die Seite zu räumen.
Daneben verweisen die Nachbarn auch auf naturschutzfachliche Belange wie eine Ringelnatterkolonie im unteren Treppenbereich und auf eine Einflugschneise von Fledermäusen. Daneben werden negative Folgen für die Nachbarparzellen befürchtet, etwa ein Abrutschen des Geländes auf dem südlich gelegenen Grundstück. Die Nachbarn erinnern daran, dass es notwendig war, bei der Bebauung im weiteren Verlauf des Hangs in Richtung Norden eine 3,60 Meter hohe und im Fuß 1,60 Meter breite Betonmauer zu errichten, um den Hangdruck von oben abfangen zu können.
Das Grundstück am Hang war vor Jahrzehnten Teil des Leitenberg-Baugebiets
Dass ein Grundstück trotz Außenbereichslage als bebaubar eingestuft wird, hat mit der Historie der Leitenberg-Bebauung zu tun. Das Siedlungsgebiet wurde in den 1980er-Jahren mittels Bebauungsplan ausgewiesen. Es umfasste nicht nur die beiden Seiten der Straße Leitenberg, sondern auch noch vier Bauparzellen in zweiter Reihe im Hangbereich an der Westseite, die über kurze Stichwege angefahren werden. Drei davon wurden in den vergangenen Jahrzehnten bebaut, dasjenige südlich der Treppe blieb bis heute frei. Allerdings, so berichtet Bürgermeister Siegfried Weißenbach, sei schon zu Zeiten seines Vorgängers für dieses Grundstück eine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus erteilt worden. Diese wurde in der Folge viermal verlängert.
Zwischenzeitlich wurde aber der Bebauungsplan aufgehoben. Damals waren alle übrigen Leitenberg-Grundstücke bebaut und der Gemeinderat wollte es vermeiden, für inzwischen aufkommende Umbauwünsche aus dem Quartier immer wieder Befreiungen vom Bebauungsplan erteilen oder Änderungen beschließen zu müssen.
Die Gemeinde will die Leitenberg-Treppe zugunsten der Zufahrt verkürzen
Mit der Aufhebung des Bebauungsplans verlor das Grundstück südlich der Treppe das Baurecht. Das hatte zunächst aber keine praktische Auswirkung, da es eine Baugenehmigung gab. Allerdings wurde zuletzt das Grundstück verkauft. Der neue Eigentümer plant statt eines Einfamilienhauses ein Doppelhaus, weswegen nun eine Bauvoranfrage gestellt wurde. Die Gemeinde erteilte das Einvernehmen. Zur Begründung sagt Bürgermeister Weißenbach, die Fläche sei immer als Bauland angesehen worden, als solches sei sie seinerzeit von der Gemeinde verkauft worden. Im (rechtlich nicht bindenden) Flächennutzungsplan ist das Hanggrundstück auch nach der Aufhebung des Leitenberg-Bebauungsplans als Wohnbauland dargestellt geblieben. Das wird vom Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde als Beleg dafür gesehen, dass keine „öffentlichen Belange“ einer Bebauung entgegenstehen.
Bei einem Ortstermin des Bauausschusses hielt man sich denn auch nicht lange mit grundsätzlichen Überlegungen auf. Das Thema war vor allem, wie der Treppenneubau und die Zufahrt zum Grundstück ausgestaltet werden sollen. Tatsächlich fehlen vier Zentimeter für die erforderliche Mindestzufahrtsbreite, bestätigt Bürgermeister Weißenbach. Grund sei, dass die Stützmauer des südlichen Nachbarn die Grenze um vier Zentimeter überschreitet. Um das Problem zu lösen, soll die Stiege künftig einige Meter weiter unten beginnen, um den Stichweg zu verlängern. Darüber will die Gemeinde mit dem Bauwerber einen Vertrag schließen. Dieser soll außerdem regeln, dass der Bauherr die Mehrkosten für eine neue Treppe, die über den Aufwand allein für eine Erneuerung hinausgehen, übernimmt.
Der Landtag hat sich zu dem Bauvorhaben noch nicht positioniert
Derweil hat sich einer der beiden Nachbarn mittels Petition an den Landtag gewandt. Eine eindeutige Positionierung gab es dazu nach Mitteilung des Petenten im zuständigen Ausschuss nicht. Das Gremium werde jetzt wohl auf das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung des Bauvorhabens warten, berichtete er.
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