Was künftig auf dem früheren Fliegerhorst Penzing wo und in welcher Form zulässig ist, darüber entscheidet der Zweckverband „Area61“. Das geschieht unter anderem mittels des Baurechts. Nun sah sich die Verbandsversammlung mit einem Wunsch der Penzing Studios konfrontiert, der Handlungsbedarf auslöste. Zudem lehnte der Zweckverband aufgrund der besonderen Konstellation in seiner jüngsten Sitzung einen Antrag des ADAC ab.
Penzing
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