Abgelehnt worden war im September vergangenen Jahres im Fuchstaler Gemeinderat die nachträgliche Genehmigung eines Carports in Asch, da dieser unmittelbar mit der Straße abschließt. Die Gemeinde sieht in ihrer Stellplatzsatzung eine Mindesttiefe für die Zufahrt von fünf Metern vor. Nun stand der Antrag erneut zur Debatte, der Grundstückseigentümer hatte auf zehn Fälle im Gemeindegebiet verwiesen, in denen ebenfalls von dieser Regelung abgewichen worden war und dies größtenteils bislang ohne Beanstandungen.
Fuchstal
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren