Im Iglinger Gemeinderat sorgte erneut die Frage nach der künftigen Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters für Diskussion. Auf der Tagesordnung der Sitzung am 11. November stand der Punkt „Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters der Gemeinde Igling ab 1. Mai 2026“. Doch dieser und die damit verbundenen weiteren Punkte wurden auf Antrag zur Geschäftsordnung mit 7:4 Stimmen wieder von der Tagesordnung genommen.
Igling
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren