Zum 1. Oktober treten in Bayern die Änderungen im Stellplatzrecht in Kraft. Die Gemeinde Finning hat ihre Stellplatzsatzung deshalb angepasst und ergänzt. Ab Oktober wird es für Bauherren einfacher, da sie weniger Stellplätze auf ihrem Grundstück nachweisen müssen. Laut dem Leiter des Bauamts der Verwaltungsgemeinschaft Windach, Dieter Schmid, dürfen für Gebäude mit Wohnungen nur noch zwei Stellplätze je Wohnung gefordert werden. Der Gemeinderat folgte knapp dem Vorschlag der Verwaltung, bei kleinen Wohnungen bis 60 Quadratmeter Wohnfläche nur einen Stellplatz festzuschreiben. Dafür hatte vor allem Gemeinderat Rainer Tief geworben. Laut Tief gehe der Trend zu anderen Mobilitätsformen und die bisherige Praxis habe dazu geführt, dass wertvolle Gartenbereiche zu Stellplätzen umgebaut werden mussten und somit der Natur nicht mehr zur Verfügung stünden.
Finning
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