Wieder eine Vorschrift der Europäischen Union, die in Deutschland vorbildlich umgesetzt werden soll, in anderen Mitgliedsstaaten aber wohl eher nicht. Alttextilien dürfen seit Anfang des Jahres nicht mehr in den Restmüll. Sie müssen in die Altkleidersammlung. Doch ist das der richtige Ansatz? Sollten nicht die in die Pflicht genommen werden, die die Textilien herstellen? Denn wenn es Probleme bei der Verwertung der Alttextilien gibt, dann sind es die Bürgerinnen und Bürger, die über die Müllgebühr zur Kasse gebeten werden.
Ergänzend zur Sammelpflicht plant die EU zwar, dass die Hersteller zur Finanzierung der Entsorgung beitragen und Anreize schaffen sollen, langlebige und recyclebare Textilien zu produzieren. Doch das ist noch nicht konkret. Aktuell spielt das Recycling von alten Stoffen zu neuer Kleidung kaum eine Rolle. Das muss sich schnellstmöglich ändern.
Hinzu kommt unser aller Einkaufsverhalten, welches die Menge an Altkleidern und deren Recyclingmöglichkeiten beeinflusst. Es gibt Textilien, die sich gut wiederverwerten lassen und es lohnt sich, beim Einkauf auf Qualität statt nur auf den Preis zu achten. Oft könnten Schäden wie ein kaputter Reißverschluss, ein verschlissenes Innenfutter oder abgenutzte Bündchen repariert werden. Doch das ist vielen Verbrauchern zu aufwendig.
Letztlich hat es der Verbraucher selbst in der Hand, wenn er auf Billigware verzichtet und beispielsweise statt eines Paares Schuhe pro halbem Jahr auf ein langlebiges Produkt setzt. Nur so können auch die Hersteller zu einem Umdenken gezwungen werden und künftig auf mehr Nachhaltigkeit setzen.
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