Kein einfaches Thema, das man hier zu regeln hat. Der Schutz von Tieren, hier im Besonderen von Katzen, ist wichtig. Aber manchmal gibt man die Verantwortung halt leicht mal ab. Bund und Land delegieren Verordnungen an die Landkreise, und der Landkreis überlässt es den Gemeinden und ist damit aus dem Schneider, da er niemand etwas aufzwingen will. Die Erlaubnis, die Verordnung zu erlassen, wurde aber nach §13b Tierschutzgesetz (Katzenschutzverordnung) auf die Kreisverwaltungsbehörden übertragen. Das Landratsamt Landsberg könnte also entscheiden, ist aber einen anderen Weg gegangen. Um den Gemeinden nichts vorzuschreiben, was aber eigentlich genau der Zweck einer jeden Verordnung ist. Jetzt wird die gleiche Diskussion in allen 31 Gemeinden geführt. Und die meisten sehen kein Problem. Auch die Stadt Landsberg nicht. Seltsam nur, dass die Tierheime voll sind und die Tierschutzorganisationen am Limit arbeiten.
Kommentar
Katzenschutz: Wie kann man wirklich helfen?