Ehemaliger Richter Vonnahme: „Corona-Spaziergänger umgehen Gesetz“
Plus Peter Vonnahme aus Kaufering ist ehemaliger Verwaltungsrichter. Im Interview mit dem LT kritisiert er das Landratsamt, dass die Corona-Spaziergänge weiterhin in Landsberg stattfinden dürfen. Warum er die Grundrechte nicht verletzt sieht.
Am Freitag hat die Bund-Länder-Konferenz eine nochmalige Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Wie bewerten Sie als ehemaliger Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die damit verbundenen Einschränkungen unserer Freiheitsrechte?
Peter Vonnahme: Es steht außer Frage, dass auch in Zeiten der Pandemie der Rechtsstaat gewahrt werden muss. Das heißt, dass die Grundrechte unseres Grundgesetzes, zum Beispiel das Demonstrationsrecht, selbstverständlich auch jetzt gelten. Wir stehen jedoch an der Schwelle zum vierten Corona-Jahr. Aktuell sehen wir, dass sich die Infektionszahlen infolge der Omikron-Variante alle paar Tage verdoppeln. Der fürsorgliche Staat muss zum Schutz seiner Bürger und Bürgerinnen handeln. Die meisten Menschen verstehen das. Eine große Mehrheit trägt zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer die vom Staat beschlossenen Maßnahmen mit. Es kann in einem Rechtsstaat nicht sein, dass sich eine Minderheit der Solidarität verschließt und sich ihre eigenen Gesetze macht. Viele sogenannte Querdenker und Corona-Leugner berufen sich zu Unrecht auf ihre vermeintlichen Freiheitsrechte. Sie verkennen, dass das Grundgesetz ausdrücklich Grenzen der Grundrechte vorsieht. Um mit Immanuel Kant zu sprechen: Mein Recht endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Niemand wird dadurch rechtlos. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass Deutschland eine funktionierende Gerichtsbarkeit hat, die die Notwendigkeit und Angemessenheit staatlicher Maßnahmen sorgfältig überprüft und – wenn nötig – korrigiert.
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Danke für die sehr gute und korrekte Stellungnahme, Herr Vonnahme!