Insgesamt 50 Veruntreuungen innerhalb eines Jahres zum Nachteil von Senioren warf die Staatsanwaltschaft der Rezeptionistin eines Pflegeheims im Landkreis Landsberg vor. Deswegen musste sich die 37-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Im Rahmen ihrer Tätigkeit hatte sie Zugriff auf die Taschengeldkonten der Bewohner, die zu deren Schutz vor Diebstählen eingerichtet worden waren, damit keine größeren Bargeldsummen in den Zimmern aufbewahrt werden mussten.
Landsberg
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