Insgesamt 50 Veruntreuungen innerhalb eines Jahres zum Nachteil von Senioren warf die Staatsanwaltschaft der Rezeptionistin eines Pflegeheims im Landkreis Landsberg vor. Deswegen musste sich die 37-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Im Rahmen ihrer Tätigkeit hatte sie Zugriff auf die Taschengeldkonten der Bewohner, die zu deren Schutz vor Diebstählen eingerichtet worden waren, damit keine größeren Bargeldsummen in den Zimmern aufbewahrt werden mussten.
Die Bewohner konnten sich jederzeit bei Bedarf Bargeld an der Rezeption von der Angeklagten auszahlen lassen. Die Quittungen darüber gab diese ohne Unterschrift in die Buchhaltung, was dort offensichtlich nicht überprüft wurde. Die Angeklagte nahm von den Konten von 15 Bewohnern Auszahlungen in Höhe von über 9000 Euro an sich und behielt das Geld sodann für sich, so der Vorwurf. Dabei hatte die zum Tatzeitpunkt erhebliche Verschuldung der Angeklagten eine Rolle gespielt.
Die 37-Jährige macht den Schaden wieder gut
Die Bewohner hatten die rechtswidrigen Entnahmen lange nicht mitbekommen. Als es dann doch auffiel, zog die Angeklagte sofort einen Schlussstrich. Sie ließ sich ihr Erbe vorzeitig auszahlen und versetzte sich somit nicht nur in die Lage, den durch ihre Straftaten verursachten Schaden vollständig wiedergutzumachen, sondern auch ihre Schulden zu tilgen.
Sie habe es einmal gemacht, um einen finanziellen Engpass zu überwinden, und in der Folge „wie im Rausch“ regelmäßig Beträge zwischen 50 und 700 Euro in ihren Lebensbedarf einfließen zu lassen. Dabei habe sie nicht einmal den genauen Überblick über ihre Veruntreuungen gehabt, ergänzte ihr Verteidiger Alexander Winkler. Sie sei ein vollkommen anderer Mensch geworden in der Zeit, so die Angeklagte: „So kannte ich mich nicht“. Sie habe es nicht fassen können, als schließlich alles herauskam. Es tue ihr wahnsinnig leid.

Die Angeklagte kommt mit Bewährung davon
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Geldauflage von 3000 Euro. Der Verteidiger hob die bisherige Unbescholtenheit der Angeklagten hervor. Nachdem ihr Fehlverhalten aufgefallen war, habe sie sofort reinen Tisch gemacht und ohne Druck der Behörden – das Strafverfahren war noch gar nicht eröffnet – von sich aus alles wiedergutgemacht. Das müsse honoriert werden, 12 bis 14 Monate Strafe würden auch reichen.
Richter Alexander Kessler verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, sowie eine an den Hospiz- und Palliativverein Landsberg zu zahlende Geldauflage in Höhe von 2000 Euro. Da sie sich eine regelmäßige zusätzliche Einnahmequelle verschafft habe, sei sie wegen gewerblicher Untreue zu verurteilen. Der Angeklagten tue es aufrichtig leid, das sei zu sehen und positiv zu beurteilen. Aber wegen des erheblichen Umfangs der Veruntreuungen sei eine geringere Strafe nicht möglich. Wie weit sie gegangen sei, zeige, dass der Staatsanwalt in seinem Antrag bis an die absolute Grenze des Strafrahmens gegangen sei, bei dem noch eine Bewährungsstrafe überhaupt möglich sei. Die Verurteilte nahm das Urteil sofort an.
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