Im Dezember 2023 wurde im Rotter Gemeinderat erstmals darüber gesprochen, die Winterdienstserviceleistungen, die die Gemeinde durchführt, in einer Satzung zu regeln. Dieses Regelungswerk bekam schließlich den sperrigen Namen „Benutzung der Straßensicherungsanstalt“. In der geht es letztlich um das Räumen der Gehwege im Winter und was die Gemeindebürger dafür bezahlen müssen, sofern es vom gemeindlichen Bauhof übernommen wird. Zuletzt wurde diese Satzung im vergangenen Jahr geändert. Jetzt stand sie bei der März-Sitzung des Ratsgremiums erneut auf der Tagesordnung.
Rott
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