Tierschutz contra Brandschutz: Bei den Störchen kochen die Gemüter hoch
Kommentar
Tierschutz: Zwischen Emotionen und Vorschriften
Das beseitigte Storchennest sorgt für Aufregung. Hätte man es entfernen dürfen? Vielleicht, aber sicher nicht ohne Rücksprache mit der Naturschutzbehörde.
Die Störche suchen ein neues Zuhause. Foto: Landsberger Tagblatt
Das Thema der aus der Altstadt vertriebenen Störche wird sehr kontrovers diskutiert. Die Tierschützer verurteilen das Entfernen des Nests und sehen fast täglich das Storchenpaar, das immer noch nach seiner alten Heimat sucht. Die Altstadt-Störche waren ein Hingucker an diesem Kamin in der Landsberger Altstadt. Sie wurden auch von Touristen viel fotografiert. Und schon von vielen Landsbergerinnen und Landsbergern sehnsüchtig erwartet. Nun sieht man ein Storchenpaar, das immer wieder den Kamin anfliegt, aber auf ein geschlossenes Netz stößt. Zahlreiche Anrufe erreichen uns dazu und viele verstehen nicht, warum der Hausbesitzer diesen doch sehr (von unten betrachtet) idyllischen Zustand verändert hat.
Es gibt sicherlich Gründe für die Entfernung. Die Störche und ihr Nachwuchs sorgen für Verunreinigungen am Dach oder im Kamin. Gerade am Kamin könnte es auch brandschutzrechtlich gefährlich werden. Einige unserer Leser sehen das auch als eine Art Notwehr des Hausbesitzers an, sein Eigentum zu schützen. Eine nur teilweise verständliche Sicht der Dinge. Denn auch wenn man das mit einbezieht, geht es rein rechtlich und aus Tierschutzgründen gar nicht, einfach ein Storchennest zu entfernen. Die Tiere sind geschützt und auch Hausbesitzer müssen sich an die rechtlichen Vorgaben halten. Es reicht also nicht, verkehrsrechtlich diesen Vorgang anzumelden und dann das Nest einfach zu entfernen. Hier gibt es ein Genehmigungsverfahren, das man einhalten muss. Denn hier muss man abwägen zwischen Naturschutz und wie angegeben, dem Brandschutz in der Altstadt. Diese Entscheidung hätte der Hausbesitzer abwarten müssen. Eine klare Sache.
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