Startseite
Icon Pfeil nach unten
Mindelheim
Icon Pfeil nach unten
Wiedergeltingen
Icon Pfeil nach unten

Gemeinderat: Damit das Wasser nicht bis zum Hals steht

Gemeinderat

Damit das Wasser nicht bis zum Hals steht

  • |
  • |
  • |
    Der Hungerbach trägt zum Hochwasserschutz in Amberg und Wiedergeltingen bei. An der Gabelung wird jetzt der Schieber zur Wasserregulierung erneuert.
    Der Hungerbach trägt zum Hochwasserschutz in Amberg und Wiedergeltingen bei. An der Gabelung wird jetzt der Schieber zur Wasserregulierung erneuert. Foto: Foto:

    Wiedergeltingen/Amberg Grundwasser, Hochwasser, Bachwasser: Wasser stand im Mittelpunkt der vergangenen Gemeinderatssitzungen in Wiedergeltingen. Zur abschießenden Behandlung der Hochwasserschutzplanung der Nachbargemeinde Amberg war eigens Bürgermeister Peter Kneipp angereist, um zu Einzelheiten Rede und Antwort zu stehen. Und um die Dringlichkeit des Projekts zu betonen; denn ansonsten bestehe Gefahr, dass Amberg bei einem Hochwasser, wie es den westlichen Landkreis etwa 2002 heimsuchte, buchstäblich untergehe.

    Um einem solchen statistischen Jahrhundertereignis begegnen zu können, muss allerdings Wiedergeltingen der Amberger Hochwasserschutzplanung zustimmen, denn dessen Flur reicht nahe an den südlichen Rand der Amberger Wohnbebauung heran.

    Bürgermeister Kneipp erklärte, wie der Damm aussehen soll: Er soll maximal 1,45 Meter Höhe erreichen und sich über eine Gesamtlänge von 310 Metern erstrecken. Damit ließen sich bis zu 16 360 Kubikmeter Wasser stauen.

    Entschärft werde die Lage ein wenig durch die Gabelung des Hungerbachs, sagte Kneipp: Sein östlicher Zweig verläuft an Amberg vorbei nach Gennach, der westliche Teil mündet in das Rohr unter der Hauptstraße. Diese Verrohrung soll Amberg seit 1968 vor Hochwasser schützen. Um den Zulauf zum östlichen und westlichen Zweig des Hungerbachs zu regeln, soll nun auch der Schieber an der Gabelung neu gebaut werden, erklärte Kneipp: Davon habe man das Wasserwirtschaftsamt überzeugen können.

    Weil sie Nachteile für Wiedergeltingen und für ihren Grund befürchten, sind einige Landwirte skeptisch gegenüber den Amberger Plänen. Insbesondere mit zwei Eigentümern stockten die Verhandlungen. Die beiden Gemeinderäte Jürgen Schmid und Hubert Schneider (beide FW) wollten dem „Gemeindlichen Einvernehmen“, das das Landratsamt bereits angemahnt hat, nicht zustimmen, bevor diese Differenzen nicht geklärt sind.

    Erst der Hinweis, dass Eigentümerinteressen davon unabhängig seien, und nachdem weitere technische Details erläutert wurden, stimmte der Wiedergeltinger Gemeinderat dann einstimmig zu.

    Der Hungerbach soll mehr Wasser aufnehmen

    Die Planungsunterlagen liegen jetzt noch bis Mitte Januar erneut zur öffentlichen Einsichtnahme aus, nachdem Altbürgermeister Hermann Singer sich beschwert hatte, weil die Pläne in der Urlaubszeit im Sommer auslagen.

    Die „Wasser-Sensibilität“ der Wiedergeltinger, die bei dieser Gemeinderatssitzung wieder deutlich wurde, erklärt sich nicht zuletzt aus der eigenen Entwässerungsproblematik. Das betrifft nicht nur die Neugestaltung der Amberger Straße (wir berichteten), sie spielt auch jetzt wieder eine Rolle bei der Aufstellung des Bebauungsplans für das neue „Gewerbegebiet Nord-Ost IV“, der als nächstes auf der Tagesordnung stand. Wegen des hohen Grundwasserstands ist nämlich eine Anhebung des Areals um einen Meter notwendig – wie auch schon bei der bereits genutzten Fläche Nord-Ost III.

    Weil es keinen Platz für andere Versickerungsmöglichkeiten gibt, hat das Wasserwirtschaftsamt jetzt zugelassen, dass der Hungerbach umgebaut wird – unter der Voraussetzung, dass das Bachbett geweitet und „gewässerökologisch ausgebaut“ wird. Der Hungerbach soll künftig in Kurven durch Wiedergeltingen fließen (siehe Grafik). Durch das breitere Bett und den längeren Weg kann der Bach so mehr Wasser aufnehmen. Der Umbau des Hungerbachs soll mit der Erweiterung des Gewerbegebiets in Angriff genommen werden.

    Bis auf Sport-, Vergnügungsstätten und Tankstellen sollen dort normale Betriebe ohne Einschränkungen zugelassen werden. Die Lärmobergrenze liegt nachts bei 45 Dezibel und am Tag bei 60 Dezibel. Es ist eine gestufte Bebauung bis maximal 15 Meter Firsthöhe vorgesehen.

    Bürgermeister wundert sich: Solarpark für Bürger kein Thema

    Ein weiterer Tagesordnungspunkt galt dann noch der Nachlese der Bürgerversammlung. Bürgermeister Michael Schulz fand es erstaunlich, dass die wiederholte Diskussion im Gemeinderat um einen Solarpark dort keinen Widerhall fand. Auch Fragen nach einer möglichen Bürgerbeteiligung seien nicht gestellt worden. Inzwischen wurde bekannt, dass eine Energieerzeugung unter kommunaler Aufsicht auf drei Megawatt beschränkt sein würde.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden