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Gemeinderat: Zwölf Häuser für Siebnach

Gemeinderat

Zwölf Häuser für Siebnach

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    So stellt sich das Ingenieurbüro Tremel das neue Wohngebiet in Siebnach vor.
    So stellt sich das Ingenieurbüro Tremel das neue Wohngebiet in Siebnach vor. Foto: Foto: Tremel

    Ettringen Über das Wohngebiet „Siebnach-Nord“ mit zwölf Baugrundstücken hat der Ettringer Gemeinderat in der vergangenen Sitzung ausführlich diskutiert. Es soll die Lücke in der vorhandenen Bebauung schließen. Dazu hatten sie die zuständigen Planungsingenieure Peter S. Nardo und Helmut Rösel hinzugezogen. Den Bebauungsplan haben sie in enger Abstimmung mit dem Bauausschuss erarbeitet, sodass Grundsatzfragen der Gestaltung bereits im Vorfeld geklärt wurden. Jetzt ging es nur noch um Einzelaspekte.

    Zum Beispiel um die Anordnung der Häuser und ihre eventuelle Drehung um 90 Grad auf den einzelnen Grundstücken. So wäre das Dach besser für Photovoltaikanlagen geeignet. Neun der insgesamt zwölf Grundstücke bieten diese Möglichkeit uneingeschränkt, die anderen erscheinen dafür zu schmal, erklärte der Planer. Nardo wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine minimale Festlegung das Gesamtbild präge und daher empfehlenswert sei.

    Bürgermeister Robert Sturm unterstrich, dass man den künftigen Bauherren so viel Freiheiten wie möglich lassen wolle. So sind unterschiedliche Einzel-Haustypen mit bis zu zwei Geschossen und mit unterschiedlichen Firsthöhen zulässig. Ausgeschlossen sind mehr als zwei Wohnungen pro Haus und eine Blockhausbauweise.

    Mit Landschaftsarchitekt Helmut Rösel diskutierte der Gemeinderat ausführlich über die Bepflanzung, insbesondere über die des Angers mit Bäumen. Die Abstimmung über die Zahl der Bäume fiel mit 14 zu drei schließlich für zwölf Bäume aus.

    Ein Diskussionsthema war dann noch die erforderliche Ausgleichsfläche. Eine eigene Wiesenfläche hat die Gemeinde am anderen Ortsende zu bieten. Ob sie allerdings den Kompensationskritierien des Naturschutzes genüge, war nicht abschließend zu klären. Der Bebauungsplan fand schließlich die einhellige Zustimmung des Gemeinderats und wird zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung öffentlich ausgelegt. (stn)

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