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Gericht: Strafe für den Rowdy-Radler

Gericht

Strafe für den Rowdy-Radler

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    Strafe für den Rowdy-Radler
    Strafe für den Rowdy-Radler

    Türkheim/Memmingen Nicht nur Autofahrer, auch betrunkene Fahrradfahrer können vor Gericht landen. So wie jetzt vor dem Amtsgericht in Memmingen: Ein 50-jähriger Radler war im Februar in Türkheim in eine Gruppe von Fußgängern gefahren. Er hatte nicht nur 2,2 Promille im Blut, sondern auch kein Licht. Und er wollte sich nach dem Unfall auch noch aus dem Staub machen.

    Richter Dieter Klotz verurteilte ihn zu sieben Monaten auf Bewährung. Die Anklagepunkte: fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Der Richter folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

    Staatsanwältin Julia Hilgarth schilderte, was an einem Tag im Februar in Türkheim geschehen war: Mehrere Menschen waren am Abend vom Bahnhof zu einer Wohnung unterwegs, als der Angeklagte von hinten in Gruppe fuhr. Dabei wurden drei Personen zumeist an den Beinen leicht verletzt oder erlitten Prellungen. Dazu eine Zeugin: „Ich sah nur noch etwas Dunkles von hinten.“ Die Verletzten und ein weiterer Zeuge konnten den Mann zunächst aufhalten. Der Unfallverursacher gab aber einen falschen Namen und eine falsche Telefonnummer an. Die Zeugen merkten das aber schnell. Der Zeuge begleitete dann den Angeklagten – ebenfalls mit dem Rad – in den Ort zu der angeblichen Wohnung. Der Zeuge berichtete, dass der Unfallradler unterwegs mehrmals versuchte, ihn abzuhängen. Weil er aber so stark alkoholisiert war und Schnee lag, sei ihm das aber nicht gelungen. Als es dann beinahe zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen sei, wurde es dem Zeugen „zu dumm“: Er rief die Polizei. Die nahm den Täter in Gewahrsam. Er hatte 2,2 Promille im Blut.

    Vor Gericht gab der Angeklagte den Vorfall zu. Damals war er wohnungslos, seit der Tat befand er sich in Untersuchungshaft. Er habe an diesem Tag zunächst bei einem Freund übernachtet und sei dann den ganzen Tag unterwegs gewesen, erklärte er. So habe er einige Biere getrunken – wobei der Richter anzweifelte, ob man mit Bier alleine diese Promillezahl zusammenbringen könne. Der Angeklagte erklärte immer wieder, dass er den Zusammenstoß nicht mit Absicht herbeigeführt habe und ganz langsam gefahren sei.

    Der Angeklagte ist seit 1982 immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten, dabei mehrmals wegen Diebstahls und Trunkenheit im Verkehr. Der letzte Eintrag im Strafregister stammte aber aus dem Jahr 2006.

    Richter Dieter Klotz hielt dem Angeklagten vor, er hätte wissen müssen, dass er nach diesem Alkoholkonsum nicht mehr fahrtüchtig war. Und er betonte: „Auch für Radfahrer gibt es eine Promillegrenze. Und die liegt bei 1,6 Promille.“ Der Unfall hätte auch mit schlimmeren Folgen ausgehen können. Erschwerend komme hinzu, dass er sich als „falsche“ Person ausgegeben habe.

    Für den Angeklagten spreche, wie auch die Verteidigerin betonte, dass er sich nun in der Untersuchungshaft um einen Platz in einer Therapie beworben habe. Der Alkohol sei die Wurzel allen Übels, so die Verteidigerin. Richter Klotz hoffte, dass die Untersuchungshaft zur Besinnung und Besserung beigetragen habe, und verhängte eine Strafe von sieben Monaten auf Bewährung. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.

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