Es gibt in der Rechtssprechung den Begriff „Augenblicksversagen“. Das klingt ziemlich nüchtern auf dem Papier, ist es im echten Leben aber selten. Wie drastisch die Folgen eines solch kurzen Moments der Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr sein können, wurde kürzlich vor dem Amtsgericht Memmingen deutlich. Auf der Anklagebank saß die Fahrerin, deren Bus im November 2015 an einem unbeschrankten Bahnübergang bei Breitenbrunn mit einer Regionalbahn zusammengestoßen war. Vier Menschen wurden verletzt, sie selbst dabei am schwersten.
Justiz