120 Kilo Koks und Kontakte zur kolumbianischen Drogenmafia: Alles nur Prahlerei?
Plus Am Landgericht lief der dritte Verhandlungstag im Kokain-Prozess gegen zwei Männer. Viele Zeuginnen und Zeugen waren geladen. Eine davon machte Gebrauch von ihrem Verweigerungsrecht
„Darüber habe ich keine Kenntnis.“ Diese Aussage hörte man bei der Zeugenbefragung im Memminger Kokain-Prozess häufiger. Im Landgericht Memmingen sind zwei Männer, einer davon aus Memmingen, wegen des Handels mit Betäubungsmitteln angeklagt. Sie sollen geplant haben, im großen Stil in den Betäubungsmittelhandel einzusteigen und Kontakte zur kolumbianischen Drogenmafia zu knüpfen. Für den Kauf von 120 Kilogramm Kokain sollen die beiden 500.000 Euro bezahlt haben. Doch die Drogen hätten sie nie erhalten. Ein weiterer Mann ist wegen Unterstützung von Drogenhandel angeklagt.
Nun wurden Zeugen zum Fall befragt: der Staatsanwalt, eine Sachverständige und ein Kriminalkommissar. Doch die Verteidiger der beiden 27-jährigen Angeklagten zeigten sich gegenüber der Zeugenbefragung durch den Vorsitzenden Richter Hörmann skeptisch. Als der ermittelnde Staatsanwalt im Zeugenstand saß, hakte Verteidiger Alexander Kühne ein: Der Staatsanwalt hatte von einer „Interpretation der Ermittlungen“ gesprochen. „Zeugen sollen aber nicht interpretieren, sondern nur Tatsachen nennen“, sagte Kühne.
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