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Schule: Die Sorgen der Lehrer

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Die Sorgen der Lehrer

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    Vorstandsmitglieder der BLLV-Kreisverbände Memmingen und Mindelheim im Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten Klaus Holetschek (MdL). Unser Bild zeigt (von links): Markus Rehle, Bernadette Schwegle, Klaus Holetschek, Roland Wachter und Melanie Fischer.
    Vorstandsmitglieder der BLLV-Kreisverbände Memmingen und Mindelheim im Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten Klaus Holetschek (MdL). Unser Bild zeigt (von links): Markus Rehle, Bernadette Schwegle, Klaus Holetschek, Roland Wachter und Melanie Fischer. Foto: Rehle

    Vertreter der Lehrerverbände Mindelheim und Memmingen haben gegenüber dem Bürgerbeauftragten der Staatsregierung, dem Memminger Abgeordneten und jetzigen Baustaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) einen Vertrauensverlust zur Politik beklagt. Vor allem dass ein vorzeitiger Ruhestand nahezu unmöglich gemacht werden soll, kritisierten die Lehrer.

    Die Mitglieder des Vorstands der BLLV-Kreisverbände kritisierten die geplanten Notmaßnahmen der Staatsregierung zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an Grund- und Mittelschulen. Bis April 2019 konnten Lehrer an Grund- und Mittelschulen noch davon ausgehen, im Februar 2020 im Alter von 64 Jahren auf Antrag in den Ruhestand versetzt zu werden. Im Mai 2019 wurde diese Möglichkeit aufgrund des Lehrermangels abgeschafft.

    Die betroffenen Lehrkräfte müssten nun bis Ende Juli 2020 weiterarbeiten. Die aktuellen Änderungen bewirkten ein Hinausschieben des Antragsruhestands um ein weiteres ganzes Jahr. Dies bedeutet laut BLLV einen massiven, unerwarteten und kurzfristigen Einschnitt in die persönliche Lebensplanung.

    Allgemein gilt für Lehrkräfte von Grund-, Mittel- und Förderschulen: Wer nach dem ersten Schultag im September das 65. Lebensjahr vollendet, kann dann frühestens zum 31. Juli des Folgejahres in den Ruhestand auf Antrag treten.

    Des Weiteren wurden die Teilzeitmöglichkeiten für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen erneut stark eingeschränkt. Beispielsweise könne eine Mittelschullehrkraft die Arbeitszeit nur um etwa elf Prozent reduzieren. Geringere Arbeitszeiten würden nur bei Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder bei Pflege eines Angehörigen bewilligt.

    „Das ist für die Lehrerschaft unzumutbar, da eben gerade auch Ältere nun wenig Möglichkeit zur Entlastung haben“, so die BLLV-Vertreter in einer Pressemitteilung. Ebenfalls wurden sämtliche „Sabbatjahrmodelle“ gestrichen. Die Anhebung der Arbeitszeit durch das verpflichtende Arbeitszeitkonto belaste Grundschullehrkräfte zusätzlich.

    Holetschek wies darauf hin, dass die Maßnahmen nur vorübergehend und zur Überbrückung des zu erwartenden eklatanten Lehrermangels seien. Das Arbeitszeitkonto sei beispielsweise von vornherein auf eine vorübergehende Bedarfssituation ausgerichtet – und die geleistete zusätzliche Stunde aus der „Ansparphase“ werde den Lehrkräften in der „Rückgabephase“ vollumfänglich zurückerstattet, so der CSU-Politiker. Hunderte von Realschul- und Gymnasiallehrkräften ohne Anstellung würden schon seit Jahren für Grund- und Mittelschulen nachqualifiziert. Aufgrund der schlechteren Bezahlung und der höheren Unterrichtsverpflichtung werden diese Zweitqualifikanten bei erster Gelegenheit zur ursprünglichen Schulart zurückwechseln und so neue, große Lücken im Personal der Grund- und Mittelschulen schaffen, befürchtet der BLLV. Die Besoldung für die Lehrkräfte aller Schularten sollte angeglichen werden.

    Klaus Holetschek betonte seine große Wertschätzung für die wichtige Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer. Gleichwohl seien bereits viele Maßnahmen eingeleitet worden, um die Situation zu verbessern – wie etwa die massive Erhöhung der Studienplätze für das Grundschullehramt oder zusätzliche Stellen für den Ganztagsbereich. Holetschek versicherte, die Anliegen der Kreisverbände des BLLV in Gesprächen mit Entscheidungsträgern im Landtag zu besprechen. „Ich nehme Ihre Anliegen sehr ernst!“, sagte er. Ferner teilte er die Auffassung, dass eine Angleichung des Gehalts aller Lehrkräfte zu einer Attraktivitätssteigerung führen könne. (mz)

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