Vor dem Amtsgericht Memmingen hat am heutigen Donnerstag ein viel beachteter Prozess begonnen. Ein ehemaliger Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim (Landkreis Unterallgäu) soll über Jahre zu wenige Steuerbescheide verschickt haben. Der Schaden geht nach den Angaben in die Millionen. Der 63-Jährige muss sich wegen Betrugs verantworten.
Die Zuhörerplätze des Gerichtssaals waren am Donnerstagvormittag voll, auch einige Kommunalpolitiker wollten die juristische Aufarbeitung des Steuerskandals verfolgen.
Chronologie des Steuerskandals in Türkheim
Anfang Mai 2016
Die Grünen legen einen Fragenkatalog vor und wollen, dass ihre Fragen zu den Vorfällen im Steueramt öffentlich behandelt werden. Der damalige CSU-Bürgermeister Sebastian Seemüller lehnt ab.
14. Mai 2016
Sebastian Seemüller nimmt Stellung in der MZ. Er sei Mitte April über die Rückstände informiert worden und es sei sofort ein Anwalt eingeschaltet worden. Der Schaden für die VG durch Verjährungen der Gewerbesteuer liege "bei mindestens einer Million Euro", so Seemüller.
24. Mai 2016
Der Kommunale Prüfungsverband stellt erhebliche Bearbeitungsverzögerungen und -rückstände bei der Festsetzung der Gewerbesteuer fest. Bürgermeister und Amtsleiter betonen, nichts werde unter den Teppich gekehrt.
9. Juli 2016
Die Bürgermeister der VG-Gemeinden wollen die Landesanwaltschaft München einschalten.
29. Juli 2016
Der Gesamtschaden ist höher als befürchtet: Über 2,7 Millionen Euro Gewerbesteuer sind der VG aufgrund von Verjährungen entgangen.
12. September 2016
Wechsel im Türkheimer Rathaus: Christian Kähler löst Sebastian Seemüller ab. Seemüller betont, seine Entscheidung, nicht mehr zu kandidieren, habe mit dem Steuerskandal nichts zu tun.
10. Dezember 2016
Dank des kommunalen Finanzausgleichs beträgt der tatsächliche Schaden aus 2,7 Millionen Euro nur unter 60 000 Euro.
17. Januar 2017
Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Laut dem leitenden Oberstaatsanwalt Christoph Ebert hat sich der Verdacht auf Untreue erhärtet.
5. Mai 2017
Die Staatsanwaltschaft Memmingen erhebt Anklage wegen des Verdachts der Untreue gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der VG Türkheim. Der Schaden, der entstanden sei, beziffert sich auf 1,3 Millionen Euro. Dafür sei alleine der Mitarbeiter verantwortlich, so die Anklage.
14. April 2018
Es wird bekanntgegeben: Am Donnerstag, 5. Juli, soll der Prozess stattfinden.
21. September 2018
Das Amtsgericht Memmingen gibt den 25. Oktober als neuen Prozesstermin bekannt. Der erste Termin musste verschoben werden, da ein Gutachter terminlich verhindert war.
25. Oktober 2018
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht beginnt - die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen, nur Pressevertreter dürfen weiter am Prozess teilnehmen. Als Zeugen sagen mehrere Bürgermeister sowie der Türkheimer Kämmerer Claus-Dieter Hiemer aus. Sie hatten dem späteren Angeklagten lange geglaubt, dass er alles im Griff hatte. Eine mögliche Mitschuld von Dritten wird nicht im Prozess thematisiert, wie Richter Nicolai Braun ankündigte: "Dies hier ist kein Untersuchungsausschuss."
27. November 2018
Am vierten Verhandlungstag bietet der Staatsanwalt einen "Deal" an: Das könnte allen Prozessbeteiligten eine lange "Hängepartie" in diesem Verfahren ersparen, wenn jeder einzelne der nicht erlassenen Steuerbescheide genau unter die Lupe genommen werden muss.
3. Dezember 2018
Der ehemalige Leiter des Steueramts der VG Türkheim legt ein Geständnis ab und es kommt zum Deal. Er wird zu einer Gefängnisstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt und muss 2400 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Der Schaden wird im Prozess auf drei Millionen Euro beziffert. Von 2001 bis 2015 hat der Beamte gut 1000 Steuerbescheide einfach verschwinden lassen, ein großer Teil der Fälle ist jedoch verjährt.
Amtsgericht schließt Öffentlichkeit vom Prozess aus
Der Prozess hatte kaum begonnen, da wurde er aber schon unterbrochen. Auf Antrag des Anwalts des Angeklagten musste festgestellt werden, ob der 63-Jährige überhaupt prozessfähig ist. Das Gericht kam nach einer Untersuchung zu der Überzeugung, dass der Angeklagte an dem Prozess teilnehmen kann.
Vom Anwalt des Mannes wurde daraufhin beantragt, die Öffentlichkeit mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand des 63-Jährigen von dem Prozess auszuschließen. Das Gericht folgte diesem Begehren. Die Zuhörer mussten die Heimreise antreten. Vertreter der Presse dürfen dem Prozess aber weiterhin im Gerichtssaal folgen. Zwischenzeitlich hat die Verhandlung begonnen.
Hier erfahren Sie mehr über die Hintergründe des Prozesses.