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Unterallgäu: Zugeschickter Kinderporno bringt 23-Jährige vor Gericht

Unterallgäu

Zugeschickter Kinderporno bringt 23-Jährige vor Gericht

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    Der Besitz von kinder- und jugendpornografischen Dateien ist verboten. Die Straftat wird wegen dem häufig sorglosen Umgang mit dem Smartphone jedoch immer häufiger.
    Der Besitz von kinder- und jugendpornografischen Dateien ist verboten. Die Straftat wird wegen dem häufig sorglosen Umgang mit dem Smartphone jedoch immer häufiger. Foto: Silas Stein, dpa (Symbolfoto)

    Viele von uns kennen es: In je mehr Gruppen von Messenger-Apps man Mitglied ist, desto mehr Fotos und Videos bekommt man aufs Smartphone geschickt. Einer 23-jährigen Unterallgäuerin wurde das zum Verhängnis. Ihr wurde in einer Gruppe mit Bekannten ein kinderpornografisches Video sowie ein jugendpornografisches Bild geschickt, wofür sie als Angeklagte vor Gericht steht – und damit ist sie kein Einzelfall. Die Auswertung ihrer Handydaten sorgt bei der Richterin für ungläubiges Staunen.

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