„Mein Leben hängt ja nicht an dem Holunderbusch.“ Das nicht – aber der Busch sorgt zumindest dafür, dass die Frau, von der dieses Zitat stammt, gegen einen Bekannten vor dem Memminger Amtsgericht aussagt. Streng genommen geht es auch nicht um den Holunderbusch an sich, sondern um die Tatsache, dass der 50-jährige Unterallgäuer diesen gefällt haben soll – und zwar gegen den Willen der Frau und ihres Ehemannes. Angeklagt ist der 50-Jährige wegen Hausfriedenbruchs in Tateinheit mit Sachbeschädigung.
Memmingen/Unterallgäu
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