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Evangelische Kirche plant Super-Pfarreien mit 8500 Mitgliedern – was bedeutet das für Bad Wörishofen?

Bad Wörishofen

Evangelische Kirche will Super-Pfarreien mit 8500 Mitgliedern – was bedeutet das fürs Allgäu?

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    In der Erlöserkirche in Bad Wörishofen zeigt ein Glasfenster die Szene, in der ein Engel den Frauen erscheint und ihnen die Auferstehung Jesu verkündet.
    In der Erlöserkirche in Bad Wörishofen zeigt ein Glasfenster die Szene, in der ein Engel den Frauen erscheint und ihnen die Auferstehung Jesu verkündet. Foto: Maria Schmid (Archivbild)

    In den evangelischen Kirchengemeinden Bad Wörishofen und Türkheim macht das Gerücht die Runde, dass diese beiden Kirchengemeinden mit Mindelheim und Buchloe zusammengelegt werden sollen. Ziel sei, Kirchengemeinden mit 8000 Mitgliedern zu schaffen. Johannes Bermpohl, Rechtsreferent des Landeskirchenamtes München, erläuterte unserer Redaktion die geplanten Neuerungen.

    „Es wichtig, Pfarrei und Kirchengemeinde zu unterscheiden. Letztere ist die kleinste Einheit der Landeskirche und umfasst alle Gläubigen vor Ort und wird durch den Kirchenvorstand geleitet. Die Pfarrei dagegen ist eine verwaltungstechnische Planungsgröße, zu einer Pfarrei können mehrere Gemeinden gehören“, erklärt Bermpohl. Jede Pfarrei habe die Aufgabe, ein Pfarramt für alle beteiligten Kirchengemeinden zu schaffen, nicht jede Kirchengemeinde habe ihr eigenes Pfarramt. „Eine weitere Funktion der Pfarrei ist die Stellenzuteilung, die vom Dekanatsbezirk für die Pfarreien vorgenommen wird. Stellen werden Pfarreien zugeordnet, nicht direkt den Kirchengemeinden.“ Damit sei es möglich, auch kleine Kirchengemeinden zu erhalten, die sonst niemals einen eigenen Pfarrer bekämen.

    In einer Pfarrei können sich mehrere Kirchengemeinden zusammenschließen, um groß genug zu sein, um eine Stelle zugeordnet zu bekommen. Diese Stellenverteilung erfolge etwa alle zehn Jahre, dann werde der Bedarf neu ermittelt. „Im vergangenen Herbst hat die Landessynode beschlossen, dass die Pfarrei so groß sein muss, dass ihr mindestens fünf Vollzeitstellen zugeordnet werden können. Bisher lag die Untergrenze bei nur einer halben Stelle. Die neue Regelung soll ermöglichen, dass in einer Pfarrei verschiedene Berufsgruppen eingesetzt werden können und in Teams zusammengearbeitet werden kann.“ Das habe auch damit zu tun, dass es immer weniger Pfarrerinnen und Pfarrer gebe. „Nun können auch andere Berufsgruppen, wie beispielsweise Diakone oder Religionspädagogen besser beteiligt werden.“

    Was kommt jetzt auf die Gemeinden Bad Wörishofen, Mindelheim und Türkheim zu?

    Für die Kirchengemeinden bedeute dies, dass jetzt Pfarreien gebildet werden müssen, die diese fünf Stellen ermöglichen; das entspricht in etwa 8500 Gemeindegliedern. Bermpohl betont, dass dies nichts mit einer Zwangsfusion von Gemeinden zu tun habe, wie es offensichtlich von einigen Kirchenvorständen missverstanden wurde. „Der Zusammenschluss findet nicht auf Gemeindeebene, sondern bei den Pfarreien statt.“ Die neue Regelung erlaube es den Gemeinden sogar, klein zu bleiben, „sie behalten ihr Vermögen und ihren Kirchenvorstand. Sie teilen sich auf Pfarreiebene lediglich das Personal. Wünschenswert wäre dort dann auch eine engere Zusammenarbeit.“

    Wie viel Personal verteilt werden könne, wird im Herbst von der Landessynode beschlossen, es sei aber davon auszugehen, dass es insgesamt in der Landeskirche weniger Stellen zu verteilen geben wird. Für den Einzelnen bedeute dies zwar möglicherweise mehr Arbeit, man dürfe aber nicht außer Acht lassen, dass es auch Mitgliederverluste gebe, welche die zusätzliche Arbeit teilweise ausgleichen würden. „Mehrere Gemeinden müssen sich in Zukunft ihre Pfarrer und Pfarrerinnen teilen, eine persönliche Präsenz vor Ort soll damit nicht verloren gehen, dies bedeute unter Umständen einen erhöhten Fahraufwand. Diese größeren Pfarreien müssen in den nächsten Jahren gebildet werden.“

    Ein Regionalkirchenvorstand ist derzeit noch Zukunftsmusik

    Zukunftsmusik ist derzeit noch die Schaffung eines Regionalkirchenvorstandes, der als ein von den Kirchengemeinden gewähltes Vertretungsorgan vermögens- und verwaltungsrechtliche Entscheidungen treffen soll. Die Kirchenvorstände vor Ort würden in dem Fall einige Aufgaben an den Regionalkirchenvorstand abgeben, in dem allerdings auch Vertreter der Gemeinden sitzen werden. Hierzu gibt es aber noch keinerlei Beschlüsse.

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