Ein Kunde möchte bei einem Baustoffhändler Ware bestellen. Der verlangt, dass ihm der Käufer eine Kopie seines Personalausweises schickt. Mit dem Hinweis: „Sie könnten ja sonst wer sein und sich unter falschem Namen beliefern lassen.“ Diesen Fall gab es jetzt im Allgäu. Ist so etwas üblich?
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