Startseite
Icon Pfeil nach unten
Mindelheim
Icon Pfeil nach unten

Eppishausen: Rückschlag bei der Planung des Gemeindesaals in Haselbach

Eppishausen

Rückschlag bei der Planung des Gemeindesaals in Haselbach

    • |
    • |
    • |
    Bei der Planung des Bürgersaals in Haselbach gab es einen Rückschlag.
    Bei der Planung des Bürgersaals in Haselbach gab es einen Rückschlag. Foto: Johann Stoll (Archivbild)

    Von Hochzeiten über Faschingspartys bis zu Stammtischen: Für all diese Veranstaltungen wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger des Eppishausener Ortsteils Haselbach schon lang einen Gemeindesaal. Bereits im Mai vergangenen Jahres stellte die Interessengemeinschaft Bürgersaal deshalb ihre Wünsche vor, Gemeinderat und Landratsamt standen dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Nun ist auch das damals fehlende Immissionsschutzgutachten abgeschlossen, das unter anderem die Lärmbelästigung einschätzen sollte. Dieses fiel jedoch nicht wie gewünscht aus.

    Im aktuellen Immissionsschutzgutachten wurde mit offenen Fenstern kalkuliert

    Nur zehn öffentliche Veranstaltungen im Jahr sollen in dem geplanten Gemeindesaal laut des aktuellen Gutachtens möglich sein. Das reicht den Haselbachern nicht, nun soll das Gutachten überarbeitet und neu berechnet werden. Denn bisher wurde wohl mit offenen Fenstern bei den Veranstaltungen kalkuliert, wie Bürgermeisterin Susanne Nieberle berichtet. „Warum das so ist, keine Ahnung.“ Möglicherweise liege es daran, dass Menschen während der Veranstaltung draußen rauchen oder zum Auto gehen, und dabei Lärm verursachen, mutmaßt sie.

    15 bis 20 öffentliche Veranstaltungen im Jahr sollten reichen

    Dass in dem geplanten Gemeindehaus zukünftig nicht jede Woche eine öffentliche Veranstaltung möglich sein wird, ist für die Mitglieder des Gemeinderats einleuchtend. Denn auch wenn als Standort eine Fläche der Gemeinde am Ortsrand neben der Kapelle Maria Zuflucht geplant ist, könnten Anwohner von häufigen Veranstaltungen gestört werden. „15 bis 20 Veranstaltungen pro Jahr würden wahrscheinlich schon reichen“, sagt Nieberle. Dazu zählen keine privaten Anlässe wie Geburtstage oder Hochzeiten mit eingeschränkter Besucherzahl.

    Nun heißt es erstmal wieder Warten auf das überarbeitete Gutachten. Wenn dieses für alle Beteiligten in Ordnung ist, sollen als nächster Schritt Gespräche mit dem Amt für ländliche Entwicklung über eine potenzielle Förderung stattfinden.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden