In Türkheim hat einer unserer Leser doppelte Briefwahlunterlagen erhalten. Schnell stellt sich heraus: Er ist ersten Erkenntnissen nach nur einer von zwei Betroffenen. Trotzdem wirft der Vorfall einige weitere Fragen auf. Thomas Barth, Wahlleiter in der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim, gibt im Interview Antworten.
Sind bei doppelter Abgabe dann beide per Briefwahl eingereichten Umschläge mit den enthaltenen Stimmzetteln ungültig?
THOMAS BARTH: Trotz doppelter Abgabe steht dem Wähler nur einmal das Stimmrecht zu. Die Stimmabgaben können nicht beide gewertet werden. Sollte die doppelte Abgabe vor der Übergabe an den Wahlvorstand bemerkt werden, dann würde versucht werden, mit dem Wähler Kontakt aufzunehmen und den Sachverhalt zu klären. Wird der Sachverhalt erst nach Übergabe an den Wahlvorstand im Briefwahllokal festgestellt, hat der Briefwahlvorstand darüber zu entscheiden. Dies macht der Wahlvorstand durch Mehrheitsbeschluss. Meiner Erkenntnis nach wird er dann beide Wahlbriefe zurückweisen.
Welcher der beiden Stimmzettel würde dann gelten?
BARTH: Das kann sicher nicht die Gemeinde oder der Wahlvorstand entscheiden. Der Wählerwille ist unklar. Geöffnet werden dürfen die Stimmzettelumschläge nicht, da sonst das Wahlgeheimnis verletzt würde.
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