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Prozess gegen 17-jährigen mutmaßlichen Allgäuer Tankstellenräuber beginnt

Mindelheim/Dirlewang

Jugendlicher soll Tankstellen überfallen haben: Nun beginnt der Prozess gegen ihn

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    Großes Polizeiaufgebot in Dirlewang nach einem Raubüberfall auf eine Tankstelle: Die Polizei hat im Rahmen der Fahndung einen mutmaßlichen Täter gefasst.
    Großes Polizeiaufgebot in Dirlewang nach einem Raubüberfall auf eine Tankstelle: Die Polizei hat im Rahmen der Fahndung einen mutmaßlichen Täter gefasst. Foto: Markus Putz

    Die Mühlen der Justiz mahlen schnell, wenn es um einen Jugendlichen geht, der gerade in Untersuchungshaft sitzt. So auch im Fall des mutmaßlichen Tankstellenräubers: Im November 2025 soll ein 17-Jähriger zwei Tankstellen in Mindelheim und Dirlewang überfallen haben. Schon bald wird er sich als Angeklagter dafür verantworten müssen: Jetzt wurde ein Prozessbeginn bekannt, außerdem neue Details zum Angeklagten.

    Dem inzwischen 18-Jährigen wird zur Last gelegt, am 6. November eine Tankstelle in Mindelheim und am 14. November eine Tankstelle in Dirlewang überfallen zu haben: Er soll maskiert gewesen sein und eine Schreckschusspistole dabeigehabt haben, um so an Geld zu kommen. In Mindelheim konnte er 1500 Euro erbeuten, die der Tankstellenmitarbeiter ihm aushändigte, so die Anklage.

    Nach dem Raubüberfall auf die Tankstelle in Dirlewang wurde ein 17-Jähriger festgenommen

    In Dirlewang gab es nur rund eine Woche später erneut einen Überfall auf eine Tankstelle: Allerdings scheiterte der Räuber an der Kassiererin, die kein Geld herausrücken wollte. Wieder flüchtete er – eine Stunde später wurde nach einer großangelegten Suche der Polizei inklusive Hubschrauber ein 17-Jähriger in der Nähe festgenommen. Er wird seitdem verdächtigt. Der Jugendliche befindet sich in Untersuchungshaft.

    Im November wurde erst eine Tankstelle in Mindelheim überfallen, eine gute Woche später eine Tankstelle in Dirlewang.
    Im November wurde erst eine Tankstelle in Mindelheim überfallen, eine gute Woche später eine Tankstelle in Dirlewang. Foto: Leonie Küthmann

    Im Januar erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn. Dem 18-Jährigen wird schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Führen einer Schusswaffe und vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen, außerdem versuchte schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Führen einer Schusswaffe, vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung.

    Die Verhandlung vor Gericht gegen den mutmaßlichen Räuber ist nicht-öffentlich

    Nun hat das Amtsgericht Memmingen einen Termin für die Hauptverhandlung festgelegt: Sie beginnt am 4. März vor dem Jugendschöffengericht. Zwar ist der Angeklagte inzwischen volljährig, doch weil er zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, wird nicht-öffentlich verhandelt. Und noch ein weiteres Detail zum Angeklagten wurde bekannt: Er ist nicht vorbestraft.

    Sein Fall wird nach dem Jugendstrafrecht beurteilt, das darauf abzielt, jugendliche Straftäter zu erziehen und weitere Taten zu verhindern. Anders als im Erwachsenenstrafrecht gibt es keinen Strafrahmen für bestimmte Taten, die Entscheidung liegt beim Gericht. Dieses bezieht nicht nur die Schwere und die Folgen der Tat ein, sondern auch die Reife des Angeklagten. Die härteste Sanktion ist die Jugendstrafe, also eine Freiheitsstrafe. Bei erwachsenen Tätern läge die Strafe für eine schwere räuberische Erpressung mit einer Waffe bei einer Gefängnisstrafe von „nicht unter drei Jahren“. Verwendet ein Täter die Waffe auch, erhöht sich die Mindeststrafe auf fünf Jahre.

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