Prozess gegen 17-jährigen mutmaßlichen Allgäuer Tankstellenräuber beginnt
Mindelheim/Dirlewang
Jugendlicher soll Tankstellen überfallen haben: Nun beginnt der Prozess gegen ihn
Ein 17-Jähriger soll Raubüberfälle auf zwei Tankstellen im Allgäu verübt haben. Nun steht ein Termin für den Gerichtsprozess fest – und es gibt neue Details zum Angeklagten.
Großes Polizeiaufgebot in Dirlewang nach einem Raubüberfall auf eine Tankstelle: Die Polizei hat im Rahmen der Fahndung einen mutmaßlichen Täter gefasst.Foto: Markus Putz
Die Mühlen der Justiz mahlen schnell, wenn es um einen Jugendlichen geht, der gerade in Untersuchungshaft sitzt. So auch im Fall des mutmaßlichen Tankstellenräubers: Im November 2025 soll ein 17-Jähriger zwei Tankstellen in Mindelheim und Dirlewang überfallen haben. Schon bald wird er sich als Angeklagter dafür verantworten müssen: Jetzt wurde ein Prozessbeginn bekannt, außerdem neue Details zum Angeklagten.
Im November wurde erst eine Tankstelle in Mindelheim überfallen, eine gute Woche später eine Tankstelle in Dirlewang.Foto: Leonie Küthmann
Im Januar erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn. Dem 18-Jährigen wird schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Führen einer Schusswaffe und vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen, außerdem versuchte schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Führen einer Schusswaffe, vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung.
Die Verhandlung vor Gericht gegen den mutmaßlichen Räuber ist nicht-öffentlich
Nun hat das Amtsgericht Memmingen einen Termin für die Hauptverhandlung festgelegt: Sie beginnt am 4. März vor dem Jugendschöffengericht. Zwar ist der Angeklagte inzwischen volljährig, doch weil er zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, wird nicht-öffentlich verhandelt. Und noch ein weiteres Detail zum Angeklagten wurde bekannt: Er ist nicht vorbestraft.
Sein Fall wird nach dem Jugendstrafrecht beurteilt, das darauf abzielt, jugendliche Straftäter zu erziehen und weitere Taten zu verhindern. Anders als im Erwachsenenstrafrecht gibt es keinen Strafrahmen für bestimmte Taten, die Entscheidung liegt beim Gericht. Dieses bezieht nicht nur die Schwere und die Folgen der Tat ein, sondern auch die Reife des Angeklagten. Die härteste Sanktion ist die Jugendstrafe, also eine Freiheitsstrafe. Bei erwachsenen Tätern läge die Strafe für eine schwere räuberische Erpressung mit einer Waffe bei einer Gefängnisstrafe von „nicht unter drei Jahren“. Verwendet ein Täter die Waffe auch, erhöht sich die Mindeststrafe auf fünf Jahre.
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