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Dieser Fall ist wirklich selten: Muss ein Allgäuer in Sicherungsverwahrung?

Unterallgäu

Zu gefährlich für die Öffentlichkeit: Muss dieser Allgäuer bald in Sicherungsverwahrung?

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    Die JVA Straubing hat eine eigene Abteilung für Sicherungsverwahrte. Kommt auch ein Unterallgäuer bald dorthin? (Symbolbild)
    Die JVA Straubing hat eine eigene Abteilung für Sicherungsverwahrte. Kommt auch ein Unterallgäuer bald dorthin? (Symbolbild) Foto: David Young/dpa

    Es ist ein Fall, wie es ihn im Unterallgäu nur sehr äußerst selten gibt: Es geht um einen 40 Jahre alten Unterallgäuer, der in den Augen des Amtsgerichts so gefährlich ist, dass eine Sicherungsverwahrung für ihn in Betracht kommt. Darüber soll nun das Memminger Landgericht entscheiden. Wann dort zuletzt eine solche Maßnahme verhängt wurde, daran kann sich nicht einmal der Gerichtssprecher erinnern.

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