Es ist ein Fall, wie es ihn im Unterallgäu nur sehr äußerst selten gibt: Es geht um einen 40 Jahre alten Unterallgäuer, der in den Augen des Amtsgerichts so gefährlich ist, dass eine Sicherungsverwahrung für ihn in Betracht kommt. Darüber soll nun das Memminger Landgericht entscheiden. Wann dort zuletzt eine solche Maßnahme verhängt wurde, daran kann sich nicht einmal der Gerichtssprecher erinnern.
Unterallgäu
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