Bad Wörishofen
Ein aggressiver Badegast der Therme Bad Wörishofen ist nur knapp dem Gefängnis entgangen. Vor Gericht musste er sich wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung und Körperverletzung verantworten. In der Dusche der Therme war es offenbar zu filmreifen Szenen gekommen.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft waren zu Prozessbeginn klar formuliert: Der Angeklagte soll im Frühjahr 2024 trotz eines ausgesprochenen Hausverbotes die Therme nicht verlassen haben.
Als drei Sicherheitskräfte das Hausrecht durchsetzen wollten, soll der Angeklagte einen Faustschlag in Richtung des Ordnungsdienstes probiert und dabei eine Person am Unterarm getroffen haben. Schließlich gelang es den Ordnungskräften, den Angeklagten auf den Boden zu ringen und zu fixieren.
Dies klappte aber nicht lange, denn mittlerweile hatte sich eine Traube von Menschen um die Kämpfenden gebildet. Und aus dieser Gruppe heraus soll ein Sicherheitsmann mit Gewalt weg vom Angeklagten gezogen worden sei. Daraufhin gelang es dem Angeklagten, sich zu befreien, dabei habe er mit den Füßen in Richtung Ordnungskräfte geschlagen. Einer wurde dabei am Gesicht getroffen, ein anderer an der Hand.
Der Angeklagte im mittleren Alter war mit einer Gruppe aus Landsberg in die Therme Bad Wörishofen gekommen. Dabei wurde anscheinend nicht nur gebadet, sondern auch fleißig Cocktails getrunken. Angetrunken soll der Angeklagte im Vorfeld einige Besucher belästigt haben. Jedenfalls gingen bei den Sicherheitsleuten entsprechende Beschwerden ein. Der Leiter machte von seinem Hausrecht Gebrauch und sprach ein Hausverbot aus.
Statt in die Umkleidekabine zu gehen, marschierte der Angeklagte aber in Richtung Duschen. Die Sicherheitsleute folgten ihm. Am Eingang zu einer Dusche kam es dann zur direkten Konfrontation. Der Angeklagte habe den Vorhang zurückgezogen und soll sich in Kämpferpose mit erhobener Faust vor den Ordnungskräften positioniert und einem Ordnungsmann auf den Arm geschlagen haben.
Die Männer befürchteten eine Eskalation und zogen den Angeklagten zu Boden. Es kam in der Folge zu filmreifen Szenen. Einer der Sicherheitsleute fixierte die Beine, der andere die Schulter und ein weiterer den Oberkörper des Mannes.
Und von diesem Moment unterschieden sich die Erinnerungen von Angeklagten und Ordnungspersonal. Der Angeklagte erklärte, er habe vor Angst geschrien, weil ihn einer der Securitys gewürgt habe. Die anderen sprachen von gezielten Versuchen des Angeklagten, aus der Umklammerung zu kommen. Jedenfalls wiesen alle Beteiligten am Ende Schrammen auf. Der Leiter des Ordnungsdienstes soll über mehrere Tage Schmerzen an der Hand gehabt haben.
Nun kam noch ein zweiter Angeklagter ins Spiel, der versucht haben soll, den Angeklagten aus seiner Lage zu befreien. Er bestritt, etwas mit der Sache zu tun gehabt zu haben. Er sei wie viele andere zu dem Tumult hingegangen und in der Nähe gestanden. Keiner der Ordnungskräfte konnte ihm den „Befreiungsversuch“ zuordnen. Richter Dylla resignierte und meinte, er könne wohl noch zehn Zeugen laden, das Ergebnis werde wohl nicht besser aussehen. Deswegen wurde das Verfahren gegen diesen Mann eingestellt.
In der Folge drehte sich alles um die Frage, wie nun das Verhalten des Angeklagten zu bewerten sei. Waren es wirklich nur Abwehrreaktionen aus Angst, wie es der Angeklagte behauptete, oder doch gezielte Aktionen gegen Personal? Einer der Sicherheitsleute meinte, er glaube nicht, dass der Angeklagte mit Absicht geschlagen habe. Auf der anderen Seite wurde von allen Beteiligten die aggressive Grundstimmung des Angeklagten geschildert. Auf die Frage des Richters, warum der Sicherheitsdienst nicht auf die Polizei gewartet habe, hieß es, es habe schon zu viele Beschwerden von verschiedenen Badegästen gegeben.
Eine Polizeibeamtin schilderte den Angeklagten als „wenig kooperativ“. Hinzu kam, dass Richter Dylla aus dem Strafregister zwei Verurteilungen zitierte, in denen der Angeklagte in ähnlicher Form aufgefallen war. Insgesamt war er viermal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, darunter auch wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln. Er riet deshalb dem Angeklagten zuzugeben, dass sich der Vorfall wie in der Anklageschrift geschildert zugetragen habe. Der Verteidiger des Angeklagten bat um eine Unterbrechung und um ein Rechtsgespräch. Dies endete mit dem Deal, dass bei einem Geständnis eine Freiheitsstrafe zwischen sieben Monaten und einem Jahr auf Bewährung zu erwarten sei.
Richter Dylla ging besonders auf das aggressive Verhalten ein. „Da gehen Leute in die Therme, geben viel Geld aus, und wollen sich erholen.“ Und da komme jemand und beleidige und verängstige diese Menschen.
Er sagte dem Angeklagten deutlich, dass er ihn ohne Geständnis vermutlich ins Gefängnis gebracht hätte. Der Angeklagte habe gerade noch die Kurve bekommen. Der Angeklagte habe ein klares Aggressionsproblem, das er dringend in den Griff bekommen müsse. Das Urteil: Neun Monate Haft auf Bewährung und die Ableistung von 60 Arbeitsstunden, da sich der Richter nicht sicher war, ob der Angeklagte bei den finanziellen Verhältnissen eine Geldstrafe aufbringen könne.
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