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Türkheim/Memmingen: Nach Schlägen beim Klausentreiben: Zwei junge Türkheimer vor Gericht

Türkheim/Memmingen

Nach Schlägen beim Klausentreiben: Zwei junge Türkheimer vor Gericht

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    Zwei Türkheimer Klausen mussten sich jetzt wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Unser Archivfoto stammt vom Klausentreiben 2022.
    Zwei Türkheimer Klausen mussten sich jetzt wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Unser Archivfoto stammt vom Klausentreiben 2022. Foto: Dominik Bunk (Archivbild)

    Das Klausentreiben am 5. und 6. Dezember in Türkheim hat eine lange Tradition: Seit Jahrzehnten lockt dieses schaurige Spektakel Hunderte von Besucherinnen und Besuchern in den Türkheimer Ortskern. Zottelige Fratzengesichter, lautes Geschrei, Kettenrasseln, rote Feuerschwaden und schrilles Schellengeläut: Türkheim wird dann zum Schauplatz der Klausen. Dass es bei dieser Veranstaltung durchaus etwas rauer zugeht, wissen alle Beteiligten. Oder doch nicht? Denn jetzt standen zwei Klausen vor Gericht, weil sie einen Türkheimer geschlagen haben sollten. Die Anklage lautete immerhin auf gefährliche Körperverletzung, die von den beiden Mitgliedern des Klausen- und Traditionsvereins gemeinschaftlich begangen worden sein sollte. Ihnen wurde vorgeworfen, einen 45-jährigen Familienvater aus Türkheim so geschlagen zu haben, dass er große blaue Flecke an den Beinen und Striemen an einer Hand davontrug. Der Prozess nahm dann eine überraschende Wende, als ein weiterer Teilnehmer des Klausentreibens in den Zeugenstand trat und eine ungewöhnliche Aussage machte.

    Seit Jahrzehnten lockt das Klausentreiben die Besucher nach Türkheim

    Seit Jahrzehnten lockt das Klausentreiben rund um das Tor und Maximilian-Philipp-Straße Hunderte von Besucherinnen und Besuchern in den Türkheimer Ortskern: eine Traditionsveranstaltung, organisiert vom Türkheimer Klausen- und Traditionsverein, der rund 200 Mitglieder zählt und einer der vielen Aktivposten im Türkheimer Vereinsleben ist. In der Vergangenheit kam es immer wieder mal zu Problemen beim Klausentreiben weil einige Teilnehmer zu wild agierten – meist waren es aber die Klausen selbst, die sich auf gewaltsame Übergriffe einstellen mussten. „Ich habe schon abgeschlagene Flaschen, Messer, Baseballschläger und einiges mehr gesehen“, schildert ein aktiver Klaus seine unschönen Erfahrungen.

    Aber natürlich – und das scheint ja auch der Kern der Traditionsveranstaltung zu sein – auch die schaurig-schön verkleideten Klausen gehen alles andere als zimperlich zu Werke. Mit frisch geschnittenen Weideruten wird dann gejagt, wer den Klausen auffällt: Meist sind es Jugendliche, die dann eingefangen werden und auf die Knie müssen. „Die jungen Leute müssen etwas aufsagen, sie können nicht entkommen. Während sie kauern, gibt es Rutenhiebe von ihren Peinigern. Oft schreien ihre Opfer vor Schmerz“, war in einer Reportage zu lesen, die in unserer Zeitung nach dem Klausentreiben im vergangenen Jahr erschienen ist. 

    Es gibt wohl kaum einen Türkheimer und auch einige Türkheimerinnen, die nicht schon in den schmerzhaften „Genuss“ dieser traditionellen „Sonderbehandlung“ gekommen sind. Weil es meist mit blauen Flecken und kleineren Blessuren abgeht, gibt es zwar immer wieder mal auch Anzeigen und Beschwerden, doch die verliefen bislang offenbar immer wieder im Sand. Tenor in Türkheim: Wer freiwillig zum Klausentreiben geht, der weiß, worauf er oder sie sich einlässt und was dann passieren kann. Und das kann dann schon auch ganz schön wehtun …

    Zwei Klausen aus Türkheim mussten sich jetzt vor dem Amtsgericht wegen Körperverletzung verantworten

    Dass jetzt zwei Klausen vor dem Memminger Amtsgericht standen, die sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten mussten, war also ein Novum. Der Straftatbestand, der ihnen dabei vorgeworfen wurde, handelt es sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt: Eine solche Tat kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden. Entsprechend kleinlaut saßen die beiden jungen Türkheimer vor Amtsrichterin Rabe: Meist ließen sie ihre Anwälte reden, erst als die Richterin sich als Auswärtige den Ablauf eines Türkheimer Klausentreibens schildern lassen wollte, tauten die Türkheimer etwas auf und beschrieben schüchtern, wie es bei dieser Traditionsveranstaltung so zugeht. Als Mitglieder des Klausen- und Traditionsvereins seien sie vom Verein auch darauf hingewiesen worden, was für die Klausen erlaubt ist – und was nicht! 

    Mit den Ruten soll daher „nur“ auf die Beine geschlagen werden, alle anderen Körperteile sind tabu, um keine ernsthaften Verletzungen zu verursachen. Zudem sollten die Klausen, jeder gut sichtbar, eine Nummer tragen, damit im Zweifel geklärt werden kann, wer hinter der gruseligen Maske gesteckt hat. Ja, eine solche Nummer hätten sie wohl auch getragen, meinten die beiden Klausen. Doch welche Nummer das genau gewesen ist, daran konnten sie sich irgendwie nicht mehr erinnern. 

    Überhaupt fehlte beiden Angeklagten die Erinnerung an den Vorfall, wegen dessen sie jetzt vor Gericht standen. Und das hatte einen einfachen Grund: „Wir waren das nicht!“, machten die Klausen deutlich. Sie waren sich auch deshalb keiner Schuld bewusst, weil ein anderer Klaus für die Tat verantwortlich sei. Dass es sich dabei nicht um eine der häufig vor Gericht zu hörenden „Ausreden“ handelt, sollte dann ein geladener Zeuge zeigen, der eine – selbst für erfahrene Prozessbeobachter seltene – Aussage machte, sich selbst beschuldigte und den Vorgang und die Folgen tatsächlich auf seine Kappe nahm.

    Der 25-jährige Türkheimer gab zu, beim Klausentreiben auf einen 45-jährigen Mann losgegangen zu sein. Auf den Mann sei er aufmerksam geworden, weil der sich eingemischt hatte und offenbar einen jungen Mann beschützen wollte, den die Klausen – es waren wohl zwei oder drei – gerade in der Mangel hatten. Als er das beobachtete, habe der Familienvater den Klausen mehrmals zugerufen, den jungen Mann doch in Ruhe zu lassen. Daraufhin sei er plötzlich selbst von mehreren Klausen – wie viele genau konnte er vor Gericht nicht mehr sagen – umringt gewesen, die ihn erst mal verbal angegangen seien („Was willst du denn, verschwinde doch einfach“). Er fühlte sich bedroht und habe die Klausen mehrfach deutlich darauf hingewiesen, dass sie ihn in Ruhe lassen sollten. 

    Schließlich war er gar nicht extra auf den Rewe-Parkplatz gekommen, um dort das Klausentreiben zu verfolgen. Er war mit seiner Frau und seinen drei Kindern noch beim Einkaufen und geriet unfreiwillig in das Treiben. Der oder die Klausen hätten sich aber nicht abhalten lassen und schlugen mehrfach mit den Ruten auf ihn ein. Die Folge: Auf Ober- und Unterschenkel hatte der 45-jährige Türkheimer große blaue Flecke. Fotos davon wurden auch im Gerichtssaal gezeigt und ließen erahnen, dass es sich beileibe nicht nur um „Streicheleinheiten“ gehandelt hatte, als die Klausen ihn in die Mangel genommen hatten. Auch auf der Hand hatte der Familienvater Striemen, vermutlich weil er die Schläge abzuwehren versucht hatte. Er selbst habe die Nummern der Klausen nicht gesehen, seine Frau und seine Kinder aber schon, zumindest zum Teil. Ein Video sollte den Verlauf zeigen, doch auf dem Drei-Sekunden-Schnipsel war für das Gericht nichts zu erkennen. 

    Als ein weiterer Klaus in den Zeugenstand trat, gab es eine unerwartete Wende

    So oder so ähnlich gehe es schon immer wieder zu, bestätigten auch die beiden Angeklagten – es sei ja das Klausentreiben, und jeder der hierherkomme, wisse doch, worauf er sich einlasse. Der Klausen- und Traditionsverein Türkheim legt großen Wert darauf, dass die Klausen nicht über die Stränge schlagen, und schärft den wild maskierten Teilnehmern im Vorfeld immer wieder ein, dass gerade Kinder keine Angst haben sollten. Das sei auch so, meinte einer der Angeklagten: „Viele lassen sich mit uns fotografieren, gerade auch mit Kindern.“ 

    Nachdem dann auch Amtsrichterin Rose und die Staatsanwältin offenbar einen Eindruck bekommen hatten, wie es auf dem Türkheimer Klausentreiben zuging, wurde ein weiterer Klaus als Zeuge aufgerufen – und da nahm der Prozess die Wende, die sich die Angeklagten und deren Rechtsanwälte vorgestellt hatten: Der 25-jährige Türkheimer gab unumwunden zu, dass er es gewesen sei, der auf den Mann eingeschlagen habe. Wobei – die Bezeichnung „geschlagen“ sei aus seiner Sicht etwas übertrieben, er habe eher „die Rute eingesetzt“ und dabei auf keinen Fall die Absicht gehabt, den Mann ernsthaft zu verletzen. „Es war eine normale Situation, den Umständen entsprechend. Das ist eben das Brauchtum, und wer dahingeht, nimmt doch bewusst daran teil“, wunderte sich der 25-jährige Klaus immer noch über die Anzeige. 

    Dass es überhaupt zu einer Verhandlung kam, war nicht minder ungewöhnlich: Der 45-jährige Türkheimer habe sich gar nicht an die Polizei, sondern an des Türkheimer Ordnungsamt gewendet, um herauszubekommen, welcher Klaus ihn da geschlagen habe. Von Ordnungsamtsleiterin Daniela Groß sei dieser Vorwurf dann an die Polizei in Bad Wörishofen weitergeleitet worden, die dann von Amts wegen Ermittlungen aufgenommen habe. Er selbst kenne das Brauchtum des Klausentreibens mit den bekannten Folgen und habe auch niemand anschwärzen oder gar anzeigen wollen, machte der 45-Jährige mehrfach deutlich. Dennoch sei er nach wie vor schon der Überzeugung, dass es auch bei einer solchen Traditionsveranstaltung ausreichen müsse, wenn man den Klausen deutlich macht, dass man in Ruhe gelassen werden will. „Auch das Brauchtum hat Grenzen“, ist der Türkheimer überzeugt. Im Gespräch mit der Richterin machte er dann deutlich, dass er Veranstaltungen wie das Klausentreiben insgesamt kritisch sieht: „Vielleicht passt das einfach nicht mehr in die Zeit, wenn bei einer Veranstaltung vermummte Gestalten auf andere einschlagen …“

    Nachdem der 25-jährige Zeuge die Schuld auf sich genommen hatte, wurde das Verfahren gegen die beiden Angeklagten eingestellt. Ob sich jetzt der geständige Klaus demnächst selbst vor Gericht verantworten muss, werden die Ermittlungen zeigen. 

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