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40-Jähriger soll Ex-Partnerin im Allgäu mit Kabel gewürgt haben: Seine Vorstrafen-Liste ist lang

Unterallgäu

40-Jähriger soll Ex-Partnerin mit Kabel gewürgt haben: Seine Vorstrafen-Liste ist lang

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    Mit einem Stromkabel soll ein Mann seine damalige Partnerin gewürgt haben. Nun steht er vor Gericht.
    Mit einem Stromkabel soll ein Mann seine damalige Partnerin gewürgt haben. Nun steht er vor Gericht. Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa

    Hat ein 40-Jähriger in einer Wohnung im Unterallgäu eine Frau mit einem Elektrokabel gewürgt? Das ist eine Frage, die das Schöffengericht am Memminger Amtsgericht in den nächsten Wochen beantworten will. In der jüngsten Verhandlung waren die Vorstrafen des Mannes Thema – eine lange Liste mit zahlreichen, verschiedenen Delikten.

    Aktuell wird dem Angeklagten vorgeworfen, im Oktober vergangenen Jahres seine ehemalige Partnerin über mehrere Sekunden händisch mit einem Kabel gewürgt zu haben. Außerdem soll er laut Anklage einmal gegen ihren Oberschenkel getreten und sie beleidigt haben. Der Tatvorwurf lautet auf gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung. Der Mann befindet sich wegen dieser Sache aktuell in Untersuchungshaft.

    Die ehemalige Partnerin tritt vor Gericht als Nebenklägerin auf

    Seine ehemalige Partnerin, die als Nebenklägerin in dem Verfahren auftritt, wird voraussichtlich erst in der nächsten Verhandlung als Zeugin aussagen. Der Verteidiger des Angeklagten stellte vorab bereits ihre Aussagetüchtigkeit infrage, weshalb ein psychiatrischer Gutachter die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage einschätzen soll.

    Ob die Einschätzung des Psychiaters den Angeklagten entlasten wird, zeigt sich voraussichtlich beim nächsten Sitzungstermin. Gegen den 40-Jährigen sprechen schon jetzt seine zahlreichen Vorstrafen: Insgesamt 15 Eintragungen sind im Bundeszentralregister verzeichnet, die Richter Nicolai Braun in der jüngsten Verhandlung aufzählte.

    Los ging es bereits im Jahr 2001 mit einem gemeinschaftlichen Diebstahl und gefährlicher Körperverletzung, die dem damals noch jugendlichen Angeklagten einen Jugendarrest einbrachten. Es folgten zahlreiche weitere Straftaten, unter anderem Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigungen, Fahren ohne Führerschein, Urkundenfälschung, Trunkenheit im Verkehr, falsche Verdächtigung und das Vortäuschen einer Straftat.

    Der Angeklagte hat schon mehrere Körperverletzungen begangen

    Auch mehrere Körperverletzungsdelikte sind in den Gerichtsurteilen der vergangenen 25 Jahre enthalten. So soll der Angeklagte vor rund acht Jahren mit dem Bruder seiner damaligen Freundin auf dem Balkon gesessen und Alkohol getrunken haben. Er habe dem Mann ins Gesicht geschlagen, ihn vom Balkon in die Wohnung gezerrt und mit dem Fuß auf dessen Rumpf und Rücken eingetreten, hieß es im damaligen Urteil, das Richter Braun vorlas.

    Einen Teil seines Lebens hat der Angeklagte in Haft oder in Entziehungsanstalten verbracht, in denen er seine Sucht in den Griff bekommen sollte. Auch nach diesem Gerichtstermin geht es für ihn erst einmal wieder zurück hinter die Gitter der Untersuchungshaft. Das Gericht hat mehrere Termine anberaumt, mit einem Urteil ist voraussichtlich erst im März zu rechnen.

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