Am Freitag hat das Unterallgäu zum ersten Mal die neue 35er-Marke bei der Sieben-Tage-Inzidenz überschritten - und ist bis heute darüber geblieben. Soeben hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die die neuen Regeln beinhaltet. Diese Allgemeinverfügung tritt dann laut Landratsamtssprecherin Eva Büchele ab Dienstag, 24. August, in Kraft.
Diese neuen Corona-Regeln gelten im Unterallgäu ab 24. August
Für Bürger heißt das: Für viele Aktivitäten in Innenräumen gilt ab Dienstag die 3G-Regel - man muss geimpft, (negativ) getestet oder genesen sein.
Für Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs Testnachweise erbringen müssen, reicht als Nachweis der Schülerausweis - auch in den Ferien. Kinder bis zum sechsten Geburtstag müssen keinen Nachweis erbringen.
Die 3G-Regel gilt laut Landratsamt für
- die Innengastronomie,
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, vom Theaterbesuch über Sportveranstaltungen bis zur Hochzeitsfeier,
- Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel Thermen, aber auch für Indoor-Bereiche von Freizeitparks,
- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleitungen, zum Beispiel beim Frisör,
- Sport in geschlossenen Räumen,
- den Besuch von Krankenhäusern,
- die Beherbergung - bei Ankunft und erneut alle 72 Stunden.
Der Test darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test darf vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein.
Mehr erfahren Sie unter www.unterallgaeu.de/corona.