Auf den ersten Blick scheint der Fall klar zu sein: Eine Unterallgäuerin hatte zwei Schweine, die mit ihr auf ihrem Hof lebten, nicht mehr gefüttert – weshalb die Tiere einige Zeit später verendeten. Ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und eine Straftat. Die Frau hatte deshalb einen Strafbefehl erhalten, gegen den sie Einspruch eingelegt hatte, weshalb die Angelegenheit nun vor Richter Nicolai Braun landete. Auf den zweiten Blick wurde vor dem Amtsgericht Memmingen deutlich, dass hinter dieser Tat offenbar eine Tragödie steckt: eine Geschichte, in der wohl nicht nur die Tiere jede Menge Leid erfahren haben.
Unterallgäu
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