Die Bluttat im Gasthaus Ritter in Wiedergeltingen war ein Mord. Zu diesem Urteil kam die erste Strafkammer des Landgerichts Memmingen am späten Donnerstagnachmittag. Das Gericht verkündete auch das Strafmaß.
Die Kammer unter Vorsitz von Richter Christian Liebhardt folgte mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Täter Faik B. habe Ricardo L. aus Eifersucht getötet. Schwer wiege dabei die Vorgehensweise. Faik B. habe dem Opfer heimtückisch aufgelauert und den Mann mit drei Stichen tödlich verletzt, so Liebhardt in der Urteilsbegründung. Das Gericht verhängte eine lebenslange Haftstrafe.
Die Tat im Gasthaus Ritter in Wiedergeltingen in der Nacht zum 13. März 2021 beschäftigte nicht nur die Wiedergeltinger. Faik B. hat nach Überzeugung des Gerichts den Ex-Mann seiner Ex-Freundin ermordet, weil dieser wieder zu seiner Ex-Frau zurück wollte. Der Richter zitierte den Angeklagten, der mehrfach geäußert haben soll: „Dieser Mann hat mir alles genommen, meine Liebe, meine Gesundheit und meine Frau“. Er machte den Ex-Mann verantwortlich, dass seine Beziehung zu der Frau zerbrochen war, so der Richter.
So begründet das Gericht das Mord-Urteil gegen den 53 Jahre alten Faik B.
Wie berichtet, hatte Faik B. zwar die Tat mehr oder weniger zugegeben, allerdings habe er, als er sich nach Wiedergeltingen aufmachte, nicht die Absicht gehabt, Riccardo L. umzubringen, sondern mit seiner Ex-Frau einige Dinge zu besprechen. Für den eigentlichen Tathergang hatte er Erinnerungslücken angegeben. Nach Auffassung des Strafgerichts hat sich Faik B. in die Gaststätte eingeschlichen, dort Riccardo L. aufgelauert und ihn gegen fünf Uhr morgens mit drei Messerstichen getötet.
Das Gericht listete in der Urteilsbegründung die Indizien nach Aussagen von Rechtsmedizin, psychiatrischen Gutachten und ermittelnden Polizeibeamten auf. Richter Liebhardt nannte die Einlassungen des Angeklagten wenig überzeugend. Das Opfer habe keine Chance gehabt und sei arglos gewesen. Zu den Merkmalen eines Mordes gehöre, wenn der Täter heimtückisch die Wehrlosigkeit des Opfers ausnutze.
Der Verteidiger sah die Sache anders. Seiner Meinung nach könnten sowohl die Version der Staatsanwaltschaft als die seines Mandanten zutreffen. Er forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten wegen Totschlags. Mit dem Urteil bleibt Faik B. in Haft.