Die Verabschiedung einer Abstandsflächensatzung stand kürzlich auf der Tagesordnung der Wiedergeltinger Gremiensitzung. Markus Allmang vom Bauamt der VG Türkheim stand den Ratsmitgliedern dazu Rede und Antwort.
„Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, mit dem Zusammenrücken der Baukörper eine Nachverdichtung in der zukünftigen Ortsentwicklung zu erreichen“, erklärte er.
Nachverdichtung: Das ändert sich in Wiedergeltingen
Schon seit einigen Jahren fordert die Bayerische Staatsregierung die Kommunen auf, sorgsam mit Flächen und Böden umzugehen, untermauert in der Förderinitiative „Innen statt Außen“.
Die Beseitigung von innerörtlichen Leerständen und damit einhergehend die Vermeidung von gegenläufigen neuen Flächenausweisungen wird darüber belohnt. Nachverdichtung statt Landversiegelung, so der sanfte Druck der Initiatoren.
Nach Inkrafttreten der Novelle des Abstandsflächenrechts zum 1. Februar 2022 hat sich die sogenannte „1-H-Regelung“ – die Wandhöhe des Gebäudes als einzuhaltende Abstandsfläche – geändert. Nun müssen nur noch 40 Prozent eingehalten werden (0,4 H), und damit deutlich weniger als zuvor.
Wie findet der Gemeinderat den neuen Vorschlag für Wiedergeltingen?
Mit dieser Reduzierung von 1 H auf nunmehr 0,4 könnten künftige Bauwillige deutlich dichter bauen, als zuvor, was auch Auswirkungen auf das Ortsbild hätte. Die Bauvoranfrage eines geplanten Umbaus an der Mindelheimer Straße hatte diese Frage aufgeworfen.
Um moderater vorgehen zu können, hätte die Gemeinde die Option, eine Abstandsflächensatzung zu beschließen, sagte Allmang. „Sie darf erlassen werden, wenn dadurch die Erhaltung des Ortsbildes und damit eine Verbesserung der Wohnqualität erreicht werden kann.“
In der durch die Türkheimer Bauverwaltung vorgeschlagenen Satzungsentwurf wurde nun eine Abstandsfläche von 0,8 H zur Diskussion gestellt und damit ein deutlich moderateres Vorgehen. Gleichzeitig empfahl Markus Allmang den Ratsmitgliedern, die Satzung nicht über das gesamte Gemeindegebiet zu legen, „sondern nur über den Ortskern, der nicht durch eine Bauleitplanung belastet ist“.
So habe die Gemeinde das Gebot der gerechten Abwägung zu beachten, hängte Allmang an, „da mit den abstandsrechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit des Grundstückes natürlich eingeschränkt wird.“
In der sich anschließenden Diskussion zeigte sich das Gremium überzeugt vom vorbereiteten Satzungsinhalt. „Ich finde diese Regelung gut“, sagte etwa Johann Menhofer (FWG), „wir wollen ja ein Dorf bleiben und können es deshalb lockerer handeln.“
Dem schlossen sich die Ratsmitglieder an; einstimmig votierte das Gremium für die Einführung der Abstandsflächensatzung.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden