Damit hatte der 26-Jährige wahrscheinlich nicht gerechnet: Als er in der Nacht auf Sonntag gegen die Wand einer Mindelheimer Bar urinierte, wurde er prompt von der Polizei ertappt. Die Beamten waren zwar nicht seinetwegen vor Ort, sondern wegen zwei Betrunkenen, die sich in der Bar gestritten hatten. Während die Polizisten den Streit schlichteten, fiel ihnen draußen aber der 26-Jährige auf. Er erhielt eine Anzeige, zudem sprachen die Beamten einen Platzverweis gegen den „Wildpinkler“ aus. Weil sich der 26-Jährige aber nicht daran hielt, wurde er letztlich in Polizeigewahrsam genommen: Er musste die Nacht in der Zelle verbringen.
Auch wenn die Blase noch so sehr drückt: In Deutschland ist es verboten, sich im Freien zu erleichtern. Ob man wie der 26-Jährige an eine Hauswand pinkelt, oder sich wenigstens in die Büsche schlägt, ist dabei unerheblich. Wer erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen, das sich je nach Schwere des Falls zwischen 35 und 5000 Euro bewegt. (baus)
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