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Amtsgericht Neu-Ulm: „Luxusbrezel“ kostet 400 Euro

Amtsgericht Neu-Ulm

„Luxusbrezel“ kostet 400 Euro

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    Breze
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    Auf dem Nachhauseweg von der Disco hatte der mehrfach vorbestrafte Mann an einem frühen August-Sonntag in einer Bäckerei im Starkfeld das Laugengebäck geklaut. Für den Diebstahl dieser „geringwertigen Sache“ wurde er jetzt vom Neu-Ulmer Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.

    Der Türke hatte „Glück“, wie Richter Mayer befand: Angeklagt worden war er wegen versuchten Diebstahls in besonders schwerem Fall. In die Bäckereifiliale war er nämlich nicht, wie für Kunden üblich, erhobenen Hauptes durch die Ladentür gekommen – sondern durch ein Loch in derselbigen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass es der 24-Jährige war, der den verglasten Eingang einschlug. Allerdings konnte das dem Mann letztendlich „nicht mit der erforderlichen Sicherheit“ nachgewiesen werden – obwohl in dem Laden Blutspuren gefunden wurden, die per DNA-Abgleich dem Angeklagten zugeordnet werden konnten. Vermutlich, so der Beschuldigte, habe er sich beim Durchschlüpfen durch die bereits zerdepperte Tür verletzt. Genaueres könne er nicht sagen, da er stark betrunken gewesen sei.

    Nach dem Besäufnis überfiel ihn der Heißhunger

    Bevor ihn der plötzliche Heißhunger nach einer altbackenen Brezel überkam, hatte der Angeklagte zusammen mit einem Kumpel in und vor der Diskothek „Mahatma“ an der Neu-Ulmer Lessingstraße gezecht. Weil ihm die Preise im Tanzschuppen zu hoch waren, wurde vor Eintritt auf dem Parkplatz gemeinsam „eine Flasche Wodka-Bull“ geleert. Im Lokal kamen noch „ein paar“ Gläser dieses Getränks hinzu – bis der Magen streikte, der 24-Jährige auf die Tanzfläche reiherte und er von den Türstehern postwendend an die frische Luft befördert wurde.

    Draußen wurde dann eine weitere vorsorglich deponierte Flasche mit „Wodka-Bull“ gekippt. Irgendwann bemerkte der Angeklagte eigenen Angaben zufolge, dass er sich nicht mehr auf den Beinen halten konnte. Also machte er sich auf den Gang heim – allein, denn der Kumpel hatte mittlerweile „eine Frau an seiner Seite“. Richter Mayer erklärte er seine Unbeweibtheit damit, dass es bei Frauen nicht gut ankomme, „wenn man neben ihnen kotzt“.

    Auf dem Nachhauseweg sei er dann an besagter Bäckerei vorbeigekommen – und habe das Loch in der Eingangstür gesehen. Er sei hindurchgeschlüpft und habe sich eine Brezel geschnappt.

    Bemerkenswerterweise war der Tischler-Lehrling schon einmal wegen eines ähnlichen Falls vor Gericht gestanden. Nach einem Einbruch auf dem Wertstoffhof in Grimmelfingen waren ebenfalls Bluttropfen gefunden worden, die von dem 24-Jährigen stammten. In erster Instanz war er vom Amtsgericht in Ulm zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Urteil wurde später vom dortigen Landgericht kassiert – offenbar glaubte ihm die Berufungskammer, dass das Blut von einer Verletzung beim Müllentsorgen stammte. Amtsgerichtsdirektor Mayer bemerkte süffisant, dass das trotz des Freispruchs viele Zufälle seien.

    Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Richter konnten nicht ausschließen, dass die Version einer von Unbekannten eingeschlagenen Tür der Wahrheit entsprach. Schließlich, so Mayer, sind an Wochenenden „Horden alkoholisierter Menschen“ aus den Lessingstraßen-Diskotheken unterwegs. Möglich, dass einer aus einer solchen Horde die Scheibe eingetreten hat – und der Angeklagte, wie von ihm behauptet, durchgekrochen ist. Dass der Mann vor Gericht kein Waisenknabe ist, wie Mayer feststellte, bewies nicht nur sein Vorstrafenregister: Die Belehrung über Rechtsmittel hörte sich der Verurteilte eher gelangweilt an. Er überlege sich noch, ob er in Berufung gehe. (kr)

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