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  3. Urteil: Flugzeug-Absturz: Schmerzensgeld für Angehörige

Urteil
24.01.2014

Flugzeug-Absturz: Schmerzensgeld für Angehörige

In den Trümmern dieses Flugzeuges starben vor elf Jahren 20 Menschen.
Foto: dpa

Luxair muss 400000 Euro zahlen – Die Führungsspitze von Alu-Oetinger kam damals ums Leben

Luxemburg/Weißenhorn Es war das größte Unglück in der luxemburgischen Luftfahrtgeschichte und hat 20 Menschen das Leben gekostet – darunter der Firmenchef des Weißenhorner Aluminiumschmelzwerkes Oetinger und vier seiner leitenden Mitarbeiter. Elf Jahre danach hat jetzt ein Gericht des Großherzogtums Luxemburg neun Hinterbliebenen, die geklagt hatten, Schmerzensgelder in einer Gesamthöhe von 400000 Euro zugesprochen. Sie sollen Summen zwischen 21000 und 130000 Euro bekommen.

Damit ist die dortige Justiz weit unter den Forderungen der Angehörigen geblieben, die auf rund eine Million Euro Schadensersatz geklagt hatte. Die beiden Rechtsanwälte Dieter Grozinger und Pol Urbany prüfen deshalb, ob sie gegen das Urteil in Revision gehen.

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