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Urteil: Flugzeug-Absturz: Schmerzensgeld für Angehörige

Urteil

Flugzeug-Absturz: Schmerzensgeld für Angehörige

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    In den Trümmern dieses Flugzeuges starben vor elf Jahren 20 Menschen.
    In den Trümmern dieses Flugzeuges starben vor elf Jahren 20 Menschen. Foto: dpa

    Luxemburg/Weißenhorn Es war das größte Unglück in der luxemburgischen Luftfahrtgeschichte und hat 20 Menschen das Leben gekostet – darunter der Firmenchef des Weißenhorner Aluminiumschmelzwerkes Oetinger und vier seiner leitenden Mitarbeiter. Elf Jahre danach hat jetzt ein Gericht des Großherzogtums Luxemburg neun Hinterbliebenen, die geklagt hatten, Schmerzensgelder in einer Gesamthöhe von 400000 Euro zugesprochen. Sie sollen Summen zwischen 21000 und 130000 Euro bekommen.

    Damit ist die dortige Justiz weit unter den Forderungen der Angehörigen geblieben, die auf rund eine Million Euro Schadensersatz geklagt hatte. Die beiden Rechtsanwälte Dieter Grozinger und Pol Urbany prüfen deshalb, ob sie gegen das Urteil in Revision gehen.

    Die Maschine vom Typ Fokker 50 war am 6. November 2002 auf dem Flug vom Berliner Flughafen Tempelhof zum Airport in Luxemburg während des Landeanflugs bei dichtem Nebel abgestürzt und auf einem Acker in Niederanven, etwa 3,4 Kilometer zum Zielflughafen zerschellt. Von den 22 Menschen an Bord überlebte nur ein Passagier sowie der Pilot.

    Unter den Todesopfern befand sich auch der Firmenchef des Weißenhorner Aluminiumschmelzwerkes, Siegfried Scheef und vier seiner leitenden Mitarbeiter: Dabei handelte es sich um Josef Hieber aus dem Illertisser Stadtteil Au, der Mitglied der Geschäftsleitung und als Prokurist Leiter der Abteilung Rechnungswesen und Controlling war, Dieter Leiber aus Illertissen, Prokurist für Koordination und Verkauf sowie Alexander Schmoll, Produktionsleiter des Werks in Berlin und Claude Thénus, Direktor des Zweigwerks in Gorcy (Frankreich). Ihr Tod hatte damals weit über Weißenhorn hinaus Bestürzung und Fassungslosigkeit ausgelöst. Die juristische Aufarbeitung des Falles begann erst fast zehn Jahre danach, als sich neben dem damals 36 Jahre alten Kapitän der Todesmaschine drei Luxair-Generaldirektoren, der Ex-Direktor der technischen Abteilung sowie zwei Ex-Flugzeugmechaniker vor einem luxemburgischen Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten mussten. Der Pilot wurde nach 33 Verhandlungstagen zu dreieinhalb Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt. Die zwei ehemaligen Flugzeugmechaniker bekamen Gefängnisstrafen von jeweils zwei Jahren, ein früherer Technikleiter eineinhalb Jahre, die ebenfalls allesamt auf Bewährung ausgesetzt werden. Die drei Ex-Generaldirektoren wurden freigesprochen.

    Die Fokker 50 nach hinten gezogen

    Der Pilot, der zum Zeitpunkt des Unglücks 26 Jahre alt war, hatte nach Überzeugung des Gerichtes offenbar schwere Fehler begangen, da er kurz vor dem Absturz die Schubhebel der Fokker 50 nach hinten gezogen hatte, um rasch an Tempo und Höhe zu verlieren. Ein solches Manöver – eine Art Schubumkehr – darf aber nur am Boden zum starken Abbremsen benutzt werden. Die Folge: Die Maschine war nicht mehr kontrollierbar und stürzte aus 200 Metern Höhe in die Tiefe.

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