Mit einem Küchenmesser hat eine 36-jährige Frau im November vergangenen Jahres versucht, einen Ulmer Zahnarzt in seiner Praxis zu erstechen. Von morgen an muss sich die zweite Schwurgerichtskammer mit dem ungewöhnlichen Fall beschäftigen.
Bei dem Verfahren geht es nicht um die Schuldfrage. Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen muss man davon ausgehen, dass die Beschuldigte die Tat, wie berichtet, in schuldunfähigem Zustand begangen hat. Sie leidet unter erheblichen psychotischen Störungen.
Da nicht bestraft werden kann, wer nicht vorwerfbar schuldhaft handelte, hat das Gericht für den Fall, dass die Tat nachgewiesen wird, nur zu entscheiden, ob die Frau die Tat aufgrund ihrer Erkrankung begangen hat und ob sie deswegen für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Wird dies vom Schwurgericht bejaht, ordnet es die zeitlich nicht begrenzte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, bis davon auszugehen ist, dass von ihr für die Allgemeinheit keine Gefahr mehr ausgeht.
Das war geschehen: Der Ulmer Zahnarzt musste im November 2010 davon ausgehen, dass die Frau ihn als Patientin aufsuchte, weil sie bei ihm 2009 bereits einmal in Behandlung war. Kaum war sie ins Behandlungszimmer vorgelassen worden, stürmte die Frau mit gezücktem Küchenmesser auf den Arzt los. Bevor sie von den Praxismitarbeitern überwältigt werden konnte, fügte sie dem Zahnarzt beim ersten Stichversuch eine zwei Zentimeter lange Schnittverletzung zu.
Die Angeklagte, die seit der Tat in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebracht ist, wird von der Ulmer Rechtsanwältin Christina Seng-Roth verteidigt. Der Zahnarzt lässt sich als Nebenkläger von Rechtsanwältin Cecile Behrendt vertreten.
Für den Prozess sind drei Verhandlungstage (Beginn jeweils 8.30 Uhr) angesetzt: Freitag, 13. Mai, Montag, 16. Mai und Freitag, 20. Mai. Den Vorsitz der Kammer im Schwurgerichtssaal des Landgerichts führt Richter Gerd Gugenhan.