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  3. Landkreis Neu-Ulm: Freigabe ist da: Ab Mittwoch gelten weitere Lockerungen im Kreis Neu-Ulm

Landkreis Neu-Ulm
31.05.2021

Freigabe ist da: Ab Mittwoch gelten weitere Lockerungen im Kreis Neu-Ulm

Im Kreis Neu-Ulm dürfen Biergärten am Mittwoch wieder unter Auflagen öffnen.
Foto: Tom Weller, dpa

Plus Die Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm sinkt weiter. Das Gesundheitsministerium stimmt Lockerungen ab Mittwoch zu. Wann kommen jetzt die nächsten?

Vorfreude auf Lockerungen: Nachdem, wie bereits berichtet, im Kreis Neu-Ulm die Corona-Inzidenz am Sonntag fünf Tage in Folge unter dem Wert von 100 lag, ist ab Dienstag schon wieder mehr erlaubt. Damit aber beispielsweise die Außengastronomie öffnen darf, war noch eine Freigabe seitens des bayerischen Gesundheitsministeriums vonnöten. Die ist jetzt eingetroffen. Am Mittwoch kommt es also zu weiteren Lockerungen - auch in Ulm. Doch was heißt das für die Schulen? Und wann ist der nächste Schritt vorgesehen?

Die Vorbereitungen in Biergärten in der Region laufen bereits auf Hochtouren. Endlich soll es wieder losgehen. Doch eigentlich war bis diesen Montag noch gar nicht zu 100 Prozent sicher, dass ab Mittwoch die Außengastronomie im Kreis Neu-Ulm unter Auflagen wieder öffnen darf. Die neue Allgemeinverfügung, die die neuen Corona-Regeln vorgibt, musste erst noch vom Ministerium freigegeben werden.

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