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  3. Landkreis Neu-Ulm: Maskenpflicht: Landkreis Neu-Ulm verzichtet nun auf eine konkrete Liste

Landkreis Neu-Ulm
21.10.2020

Maskenpflicht: Landkreis Neu-Ulm verzichtet nun auf eine konkrete Liste

Wo gilt nun eine Maskenpflicht? Das Landratsamt Neu-Ulm wird dazu nun doch keine detaillierte Liste veröffentlichen.
Foto: Sebastian Gollnow

Plus Das Landratsamt meint nun, die geltenden Vorschriften reichen aus. Am Samstag gilt eine neue Regelung bei Sportveranstaltungen

Kommando zurück: Das Landratsamt wird nun doch keine konkrete Liste mit sämtlichen Straßen, Plätzen und öffentlichen Anlagen veröffentlichen, an denen eine Gesichtsmaske zu tragen ist. Zwar waren in den vergangenen Tagen die Kommunen des Kreises abgefragt worden, wo eine solche Mund-Nasen-Bedeckung nötig wäre, doch am gestrigen Mittwoch verkündete die Kreisverwaltung sinngemäß: So sehr ins Detail müsse man gar nicht gehen, denn die Vorschriften, die seit Samstag gelten, seien ausreichend.

Alkoholverbot: Landratsamt sieht keinen Nachholbedarf

In der sogenannten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, wie sie vollständig heißt, ist festgeschrieben, dass auf „Begegnungs- und Verkehrsflächen von öffentlichen Gebäuden, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden“ ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen sei. Darunter fallen beispielsweise alle Rathausplätze, der Vorplatz des Landratsamts und Vorplätze zu Museen und Theater. Eine Maskenpflicht gilt bereits auf Märkten, an den Bahnhöfen sowie an Nahverkehrs-Haltestellen. Weil mit dieser Auflistung bereits alle „derzeit relevanten Plätze“ im Landkreis abgedeckt seien, werde im Moment darauf verzichtet, weitere zu benennen. Keinen Nachholbedarf sieht das Landratsamt derzeit auch bei Trinkverboten: In den Grünanlagensatzungen der meisten Kommunen sei bereits Alkohol untersagt, etwa in Parks.

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