Nersingen „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“: Treffender als mit dem Zitat von Dichterfürst Friedrich Schiller kann ein Konflikt in einer kleinen Gemeinde bei Nersingen wohl nicht beschrieben werden. Seit sage und schreibe zwei Jahrzehnten tobt dort zwischen zwei Familien ein erbitterter Streit, bei dem es nur Verlierer gibt.
Im Laufe dieses Zwanzigjährigen Krieges ist die Polizei Hunderte Male ausgerückt, an die 200 Strafanzeigen oder -anträge wurden in diesem Zeitraum gestellt. Bei der Staatsanwaltschaft sind die Familien, die zwar fast identische Nachnamen haben, aber unterschiedlicher kaum sein könnten, längst zu festen Begriffen geworden, auch bei Gericht ist der Dauerkonflikt wohlbekannt – in Sonderheit beim Amtsgericht Neu-Ulm, an dem in den vergangenen Jahren sieben Verhandlungen geführt wurden, die zumeist mit Verurteilungen eines heute 61 Jahre alten Bankkaufmanns und seiner sieben Jahre jüngeren Frau endeten – in aller Regel wegen Ruhestörung und Beleidigung. In einem fortgeschrittenen Stadium der gerichtlichen Auseinandersetzungen ließ es der damalige Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernt Münzenberg nicht mehr bei einer Geldstrafe bewenden: Weil er Wiederholungsgefahr annahm, verhängte er gegen den 61-Jährigen eine zweijährige Gefängnisstrafe – ohne Bewährung. In den Knast wanderte der frühere Bankkaufmann nicht, gegen sämtliche erstinstanzlichen Urteile wurde Berufung eingelegt. Im Hintergrund steht eine Art Verschwörungstheorie der 54-Jährigen: Sie behauptet, ihr Bruder, mit dem sie einen Erbstreit führt, habe die Nachbarn angestiftet, sie und ihren Mann zu drangsalieren – mit Ruhestörungen, Beleidigungen etc.
Opfer des Ehepaars waren, so zumindest die Ansicht des Neu-Ulmer Amtsgericht, die angeblich verschwörerischen Nachbarn, die nach eigenen Angaben wegen nächtlichem Lärmterror und Ähnlichem längst mit den Nerven herunter sind, der Mann leidet unter massiven psychischen Problemen, für die er professionelle Hilfe in Anspruch nehmen musste. Nach den Verurteilungen schien zeitweise ein Waffenstillstand möglich. Es waren aber nur Feuerpausen.
Einen Friedensschluss gab es auch nicht, als es nach mehreren Anläufen Anfang dieses Jahres die Berufung vor dem Landgericht Memmingen verhandelt wurde. Das Verfahren wurde eingestellt, zuvor hatten Gerichtspsychiater dem 61-Jährigen eingeschränkte Schuldfähigkeit, seiner Frau Schuldunfähigkeit attestiert. Einen letzten Versuch, nachhaltig Ruhe zu stiften, machte die Berufungskammer auch noch: Sie ordnete eine Mediation an.
Diese Mediation kam aber nicht zustande, wie der Rechtsanwalt des älteren Ehepaars, Dr. David Schneider-Addae-Mensah aus Karlsruhe, berichtet – und zwar, weil sich die Nachbarn seiner Mandanten weigerten. Der Anwalt hält die psychiatrischen Gutachten für „Blödsinn“ – und tritt jetzt zur Gegenoffensive an, indem er beispielsweise im Namen seiner Mandanten Anzeigen bei der Polizei macht oder das Landratsamt Neu-Ulm auffordert, die angeblichen Opfer psychiatrisch begutachten zu lassen. Auch einen Bediensteten des Landratsamts hat er ins Visier genommen: Der Mann soll angeblich die Nachbarn seiner Mandanten angestachelt haben, fleißig Anzeigen zu schreiben.
Dr. Schneider berichtet auch von einem Vorfall vom Sommer, als auf seinen Mandanten eine Leuchtkugel abgefeuert worden sein soll. Daraufhin beantragte der Anwalt beim Bayerischen Landeskriminalamt Personenschutz.
Mittlerweile stapeln sich die Anzeigen wieder bei den Behörden. In Neu-Ulm hat eine Staatsanwältin derzeit gut damit zu tun, die Akten zu durchforsten. Möglicherweise längt sich der Zwanzig- zum Dreißigjährigen Krieg – die Kampfhandlungen sind jedenfalls längst wieder aufgeflammt. (kr)