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Suspendierter BRK-Chefs in Neu-Ulm: Fall Baur: Amtsrichter wird anonym bedroht

Suspendierter BRK-Chefs in Neu-Ulm

Fall Baur: Amtsrichter wird anonym bedroht

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    Thomas Mayer
    Thomas Mayer

    Neu-Ulm  Der Fall des vom Dienst suspendierten BRK-Chefs Alfred Baur sorgt innerhalb von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht für justizinterne Brisanz. Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer sieht sich einer anonymen Drohung ausgesetzt. Darin wird er aufgefordert, den delikaten Fall abzugeben, andernfalls werde „kompromittierendes Material“ über ihn veröffentlicht. Der zuständige Staatsanwalt Markus Schroth hat den Fall schon in andere Hände gegeben.

    Die Hauptverhandlung gegen den Kreisgeschäftsführer des Kreisverbandes Neu-Ulm im Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) wird nach mehr als einjährigen Ermittlungen im Juli stattfinden. Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer hat zunächst vier Verhandlungstage anberaumt. Beginn ist am 6. Juli. Dabei sollen 21 Zeugen vernommen werden.

    Dem Kreisgeschäftsführer des Roten Kreuzes wird von der Staatsanwaltschaft Memmingen sexuelle Nötigung in zwei Fällen, Beleidigung in 16 Fällen und veruntreuende Unterschlagung in 90 Fällen vorgeworfen. Am schwersten wiegt der Vorwurf der sexuellen Nötigung. So soll Baur der Tafelladen-Leiterin einmal an den Busen gegrapscht und sie einmal ans Gesäß gefasst haben. Die Berührungen hätten in beiden Fallen über der Kleidung stattgefunden, was juristisch von großer Bedeutung sei. Dafür gebe es jedoch keine direkten Augenzeugen, was die Aufarbeitung des Falles vor Gericht erschwert. Verhandelt wird vor dem Schöffengericht, weil es sich bei den Fällen der sexuellen Nötigung um Verbrechen handelt. Das Amtsgericht kann dafür maximal bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe verhängen. Für höhere Gefängnisstrafen wäre das Landgericht zuständig.

    Nach fast eineinhalbjährigen Ermittlungen der Kriminalpolizei haben sich so viele Verdachtsmomente ergeben, dass die Hauptverhandlung eröffnet werden muss. Amtsgerichtsdirektor Mayer ist nach dem Gesetz zur Eröffnung der Hauptverhandlung verpflichtet, wenn er nach dem Aktenstudium zu dem Ergebnis kommt, dass der Angeschuldigte „einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint“. Baur selbst hatte mehrfach seine Unschuld beteuert und fühlt sich als Opfer einer Kampagne der früheren Leitern des Tafelladens.

    Sein Neu-Ulmer Rechtsanwalt Dr. Ingo Hoffmann hat zusätzliche Zeugen benannt, die offensichtlich die Anschuldigungen entkräften können. Baur sei zu den Zeiten, an denen es zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein soll, gar nicht im Tafelladen anwesend gewesen. Daher könnten die Behauptungen des angeblichen Opfers gar nicht stimmen.

    Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer wird den Fall persönlich verhandeln, auch wenn er von anonymer Seite bedroht worden ist. Damit zeigt er sich unbeeindruckt von der anonymen Drohung, wonach „kompromittierendes Material“ gegen ihn an die Öffentlichkeit lanciert werden solle, wenn er den Fall nicht abgebe. Mayer kann sich nicht vorstellen, um welches Material es sich dabei handeln könnte und welche Zwecke der anonyme Briefschreiber mit seiner Drohung verfolge. Vorsorglich will sich Mayer jedoch zu dem Fall bis zur Hauptverhandlung im Juli nicht mehr äußern.

    Oberstaatsanwalt gab den Fall schon früh ab

    Schon im Anfangsstadium der Ermittlungen hatte Oberstaatsanwalt Markus Schroth den Fall abgegeben. Offiziell mit der Begründung, dass für Angeklagte aus dem öffentlichen Dienst intern eine Spezialzuständigkeit existiere, wonach Staatsanwältin Susanne Fritsche den Fall übernehmen müsse. Inoffiziell hat der Oberstaatsanwalt die Finger von dem Fall gelassen, weil er sich in der Vergangenheit regelmäßig in einer Neu-Ulmer Gaststätte zu einer Schafkopfrunde mit dem BRK-Chef getroffen hatte und sich nicht dem Vorwurf einer Interessenkollision aussetzen wollte.

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