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Uferpromenade: Alle schauen auf neuen Zaun

Uferpromenade

Alle schauen auf neuen Zaun

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    Ein Anwohner hat auf seinem Grundstück an der Roth einen Zaun gebaut. Das wäre kaum der Rede wert – sollte nicht künftig der geplante Spazierweg, die sogenannte „Uferpromenade“, über das Areal verlaufen.
    Ein Anwohner hat auf seinem Grundstück an der Roth einen Zaun gebaut. Das wäre kaum der Rede wert – sollte nicht künftig der geplante Spazierweg, die sogenannte „Uferpromenade“, über das Areal verlaufen. Foto: Andreas Brücken

    Pfaffenhofen Ein neuer Zaun hinter einem Wohnhaus bei der Bäckerei Stetter am Rothufer hat die Aufmerksamkeit zahlreicher Bürger auf sich gezogen. Der Hintergrund: Ganz Pfaffenhofen blickt in diesen Tagen gespannt auf das Flüsschen. Wie berichtet gibt es Pläne, an der Roth einen Spazierweg zu bauen. Kritiker haben dagegen erfolgreich ein Bürgerbegehren organisiert – am Sonntag, 15. Juli, kommt es zum Entscheid über die „Uferpromenade“. Rund 1100 Pfaffenhofener, also 20 Prozent der wahlberechtigten Bürger, müssten gegen den Weg stimmen, damit das Vorhaben in der Schublade verschwindet. Andernfalls wird wohl gebaut. Doch dann müsste der nun errichtete Zaun wohl abgebaut werden: Denn die Gemeinde benötigt einen Teil des Grundstücks für den Spazierweg.

    „Das ist genau der Bereich“, bestätigte der Pfaffenhofener Bürgermeister Josef Walz im Gespräch mit unserer Zeitung. Die meisten der benötigten Flächen für den Bau befänden sich im Besitz des Marktes. Bis auf zwei: ein Areal der VR-Bank und die – nun umzäunte – Fläche der Bäckerei. Mit dem Geldinstitut sei vereinbart, über einen Kauf zu verhandeln, sobald ein Plan vorliege, sagt Walz. Der Inhaber der Bäckerei habe mündlich zugesichert, das für den Weg erforderliche Gebiet an den Markt zu veräußern. Man habe sich auf einen Streifen von fünf Metern verständigt. Der Zaun stehe dem Uferweg wohl nicht entgegen, vermutet Walz: „Wir haben keinen Grund, an den Absprachen zu zweifeln.“ Zur Not müsste die Umfriedung weichen. Bis zum Bürgerentscheid darf die Kommune laut Gesetz in Sachen Promenade nichts mehr unternehmen. Das gelte jedoch nicht für Anwohner, so Walz. „Der Bürger darf alles.“

    Darüber reden will er offenbar aber nicht. Vor Kurzem hatte Bäcker Meinrad Stetter junior einer Ulmer Zeitung noch zu Protokoll gegeben, er wolle mit dem Zaun „kein politisches Statement abgeben“ und brauche diesen wegen seiner Hunde. Gestern wollte er sich nicht mehr äußern: „Auf Wiedersehen“, wünschte er noch und legte den Hörer auf.

    Nach Ansicht von Klaus Vidal, einem der Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen einen Weg, hat der Anwohner mit dem Zaun „vollendete Tatsachen“ geschaffen. Er bezweifelt, dass der Startpunkt des Uferwegs wie angedacht an dieser Stelle entstehen kann. Vidal: „Der Bürger möchte nicht, das Spaziergänger an seiner Terrasse vorbeiflanieren.“ Der Initiator stellt die Frage, wie nahe Bürger überhaupt an einem Bach bauen dürfen.

    Wasserwirtschaftsamt prüft Bauwerke in Ufernähe

    Laut Bauoberrat Ulrich Kost, im Wasserwirtschaftsamt in Krumbach für die Gewässer im Kreis Neu-Ulm zuständig, gibt es keine gesetzlich geregelten Mindestabstände für Bauwerke an Bächen. Laut Artikel 20 des Wassergesetzes müssten geplante Bauten in einem 60-Meter-Bereich von Flüssen aber geprüft werden. „In der Regel vereinbart man mit den Bauherren einen Abstand von mindesten fünf, besser aber sieben Metern“, so Kost. Und fügt hinzu: „Ein Bagger sollte für Arbeiten am Ufer noch durchfahren können.“ Ein Mitarbeiter des Amtes habe das Gebiet vor dem Bau des Wohnhauses im Jahr 2011 noch in Augenschein genommen. Der geplante Spazierweg sei „kein Problem“, so Kost. „Auf dem könnten die Bagger fahren.“ (caj)

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