Ulm Die Bahn hat jetzt das Baurecht für die Anbindung der Hochgeschwindigkeitsstrecke Wendlingen - Ulm an die bestehenden Gleisanlagen in Ulm. Das Eisenbahn-Bundesamt hat nämlich den Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 2.5a1 „Ulm Hauptbahnhof“ zugestellt. Die Einbindung der Neubaustrecke in den Hauptbahnhof Ulm gilt als ein besonders komplexer und anspruchsvoller Projektabschnitt. „Wir freuen uns, vom Eisenbahn-Bundesamt diesen wichtigen Planfeststellungsbeschluss zeitgerecht erhalten zu haben und werden jetzt schnell in die Realisierungsphase gehen“, sagt Manfred Leger, Vorsitzender der Geschäftsführung der DB Projekt Stuttgart–Ulm. Alle Arbeiten liegen laut Bahn im Zeitplan. Die Strecke könne vermutlich wie geplant Ende 2021 in Betrieb gehen.
Der rund 1,2 Kilometer lange Abschnitt markiert das Ende der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm im ausgebauten Ulmer Hauptbahnhof. Im nahtlosen Anschluss an den Albabstiegstunnel werden zunächst die bestehende Bahnstrecke aus Stuttgart und benachbarte Gleise unterquert. In diesem Bereich fädelt ein Gleis zur Westseite des Bahnhofs aus, das auch dem Zugverkehr Richtung Friedrichshafen dienen wird. Die Neubaustrecke steigt über eine Rampe auf das Höhenniveau der heutigen Gleise und erreicht nach rund 600 Metern die Bahnsteige im Hauptbahnhof.
Die bereits seit Ende 2012 im nördlichen Teil des Ulmer Hauptbahnhofs laufenden Arbeiten zählen zum benachbarten Projektabschnitt „Albabstieg“. Auf Grundlage des dort ergangenen Planfeststellungsbeschlusses wurde in 2013 die Eisenbahnüberführung der Filstalbahn Stuttgart–Ulm neu gebaut, um darunter zunächst die Baustellenzufahrt und später die zukünftige Rettungsplatzzufahrt zum Portal Ulm des Albabstiegstunnels errichten zu können. Dies wiederum war Voraussetzung dafür, um in 2014 die Baugrube für das Portal herzustellen. In der laufenden Bauphase wird bis Oktober 2015 nun das Portalbauwerk als Stahlbetonrahmenbauwerk in der Baugrube hergestellt.
Für Diskussionen sorgte im Vorfeld, dass ein fünfter Bahnsteig nicht eingeplant ist. Sollte ein fünfter Bahnsteig spätzer notwendig werden, wäre laut DB-Angaben dessen Finanzierung separat zu klären. Die nach wie vor ungeklärte Frage: Lässt sich ein Nahverkehrskonzept für den Ulmer Hauptbahnhof auch ohne den von den Städten Ulm und Neu-Ulm geforderten fünften Bahnsteig realisieren? (heo/az)