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Ulm: Corona-Inzidenz in Württemberg abgeschafft: Diese Regeln gelten ab Montag in Ulm

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Corona-Inzidenz in Württemberg abgeschafft: Diese Regeln gelten ab Montag in Ulm

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    Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss ab 16. August in Baden-Württemberg für viele Aktivitäten einen negativen Schnelltest vorlegen.
    Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss ab 16. August in Baden-Württemberg für viele Aktivitäten einen negativen Schnelltest vorlegen. Foto: Ralf Lienert (Symbolbild)

    Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht weitreichende Lockerungen vor. Ulms Oberbürgermeister Gunter Czisch spricht von einem "Paradigmenwechsel", der überfällig gewesen sei. Endlich, so der OB, würden anstelle der bisherigen Sieben-Tage-Inzidenz geeignetere Indikatoren definiert, mit denen eine bessere Beurteilung der Pandemielage möglich wird. "Das strenge und wenig flexible Korsett der Sieben-Tage-Inzidenz wird gelockert - endlich", kommentiert Czisch in einer Stellungnahme. Die Regeln gelten bereits früher als jene, auf die sich die Ministerpräsidentenkonferenz geeinigt hat - und sie weicht in einigen Punkten ab.

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