Die geplante Verschärfung der Regelungen innerhalb der Ulmer Umweltzone soll deshalb um ein Jahr verschoben werden – auf 1. Januar 2014. Darum bittet die Stadt Ulm in ihrer Stellungnahme ans Regierungspräsidium Tübingen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Das beschloss am Dienstagabend der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderats mehrheitlich bei drei Enthaltungen.
Kommt das Land der Bitte nach, bedeutet das einen Aufschub für alle Autofahrer, deren Gefährt nur mit einer gelben Plakette ausgestattet ist. Das sind derzeit 3200 der in Ulm gemeldeten Autos (5,6 Prozent am Gesamtanteil) sowie 600 Nutzfahrzeuge (15,8 Prozent). Betroffen sind aber natürlich auch Autofahrer von außerhalb, die nach Ulm fahren. Grundlage ist eine Richtlinie der EU zur Verbesserung der Luftqualität. Welche Maßnahmen wann umgesetzt werden, ist Sache der Länder. Das führt zu der Situation, dass in Ulm schärfere Regeln gelten als in Neu-Ulm. Theoretisch dürfte ein Auto mit roter Plakette derzeit von Bayern aus auf die Herdbrücke fahren, müsste dort aber anhalten und wenden, weil in Ulm Fahrzeuge dieser Schadstoffklasse nicht mehr in die Umweltzone fahren dürfen. „Die Frage ist, ob man hier nicht mit Kanonen auf Spatzen schießt“, sagte Gerhard Bühler (FWG). Stephan Czarnecki vom Regierungspräsidium Tübingen machte allerdings klar, dass die Behörde sich gezwungen sieht, zu handeln: „Wir müssen zeigen, dass es bei diesem Thema vorangeht.“ Weitere geplante Maßnahmen: Die B10 soll in die Umweltzone mit aufgenommen werden, außerdem soll auf der Bundesstraße ein Tempolimit eingeführt werden: 100 km/h von der Autobahn bis Lehr, Tempo 70 bis zum Ortsschild und innerorts 50 km/h.
Dass das EU-Recht vom einen Land so und vom anderen so umgesetzt wird, machte etliche Stadträte ratlos. „Das ist für mich nicht schlüssig und logisch“, fand nicht nur Bruno Waidmann (FDP). „Offenbar ist es so, dass man sich in Ulm mehr um eine gute Luft bemüht, als in Neu-Ulm“, wunderte sich Rüdiger Reck (FWG). Michael Joukov (Grüne) betonte hingegen, dass die Bürger einen einklagbaren Rechtsanspruch darauf hätten, dass die Kommunen geeignete Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung ergreifen – auch in Neu-Ulm.