Gegen einen 56-Jährigen aus dem Alb-Donau-Kreis hat das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg Anklage unter anderem wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zum Landgericht Ulm erhoben. Der Mann wurde im vergangenen Oktober festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.
Dem Tatverdächtigen werden in der Anklageschrift unter anderem sexueller Missbrauch von Kindern, Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch in kinderpornographischer Absicht sowie der Besitz und die Herstellung kinderpornographischer Schriften vorgeworfen.
Nach Hinweisen ausländischer Strafverfolgungsbehörden sowie daraufhin eingeleiteter Ermittlungen konnte der Tatverdächtige als mutmaßlicher Kunde einer Plattform identifiziert werden. Auf dieser wurden aktuell stattfindende sexuelle Missbrauchshandlungen von auf den Philippinen lebenden Kindern im Livestream oder als Aufzeichnung nach vorheriger Bestellung angeboten.
Der Angeschuldigte soll insbesondere im Februar und März 2009 sowie Anfang des Jahres 2022 auf den Philippinen befindliche unbekannte Täterinnen durch Geldzahlungen und Äußerung entsprechender Wünsche zur Vornahme erheblicher sexueller Handlungen an zwischen drei und zwölf Jahre alten Mädchen veranlasst haben. Diese Handlungen seien entweder per Livestream über das Internet an seine Wohnanschrift übertragen oder als Aufzeichnung dorthin übersandt worden. Der Angeschuldigte soll über die Chatfunktion der für das Livestreaming genutzten Anwendung die Art der vorgenommenen sexuellen Handlungen bestimmt oder - im Falle der übersandten Aufzeichnungen - seine Wünsche zuvor geäußert haben. Ihm liegt zudem zur Last, die Aufnahmen des Missbrauchsgeschehens gespeichert zu haben, um die Aufnahmen zu späteren Zeitpunkten erneut zu betrachten.
Auch wird ihm vorgeworfen, einem mutmaßlich achtjährigen Mädchen Nachrichtentexte mit pornografischen Inhalten übersandt und mehrfach Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten besucht zu haben, um sich die Inhalte zu betrachten. Der Angeschuldigte wurde am 22. Oktober 2024 vorläufig festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Vorausgegangen waren umfangreiche und internationale Ermittlungen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg unter der Leitung des bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichteten Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg. Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Landgericht Ulm entscheiden. (AZ)
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